Die NRW-Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirt*innen und Kommunen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bereit.
Anträge von Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie Landwirt*innen
Ansprechpartner für Anträge von Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie Landwirt*innen aus Troisdorf ist Fabian Wagner von der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Trowista.
Sie können Ihren Antrag per Brief oder E-Mail einreichen.
E-Mail: wagnerf@trowista.de
Postadresse:
TROWISTA GmbH
Unwetterhilfe
Fabian Wagner
Kronenstraße 51
53840 Troisdorf
Tel: 02241/89 602 13
Der Antrag steht unten auf dieser Seite zum Download bereit.
Jede betroffene Betriebsstätte kann eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Die Hilfe kann gewährt werden bei Schäden von mehr als 5.000 Euro an oder in einer von Wohnräumen getrennten Betriebsstätte (Miete oder Eigentum), die durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 entstanden sind.
Private Anträge
Ansprechpartner für private Anträge aus Troisdorf ist Frank Krämer aus dem städtischen Sozialamt.
Sie können Ihren Antrag per Brief oder E-Mail einreichen.
E-Mail: Amt-fuer-Soziales-Wohnen-und-Integration@troisdorf.de
Postadresse:
Stadt Troisdorf
Unwetterhilfe
Frank Krämer
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Tel: 02241/900-545
Der Antrag steht unten auf dieser Seite zum Download bereit.
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Voraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.
Der Soforthilfe soll ein Aufbauprogramm folgen, es geht jetzt um eine schnelle Hilfe mit Bezug auf die gröbsten Schäden.