Dort kann die Briefwahl auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man mindestens den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, möglichst auch die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung.
Es wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet, um der Coronaschutzverordnung Rechnung zu tragen: So wurde eine „Einbahnstraßenregelung“ eingeführt, damit sich die Wahlberechtigten möglichst nicht begegnen und Abstandsregeln eingehalten werden können. Dadurch kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Die Briefwähler*innen werden gebeten, beim Betreten des Wahlamtes FFP2- oder medizinische/OP-Maske zu tragen. Notfalls werden Masken zur Ausgabe bereitgehalten.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:
- Montags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;
- Dienstags, mittwochs und donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
- Freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Am Freitag vor der Wahl, am 24. September 2021, ist das Wahlamt von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. An diesem Tag besteht letztmalig die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Auskunft im Wahlamt
Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Wahlamt, Stadthalle Troisdorf, Kölner Straße 167, 53840 Troisdorf:
Petra Göllner, Tel. 02241/900-311 oder -235, E-Mail: GoellnerP@troisdorf.de , Fax: 02241/900-8311, und
Christina Bechteler, Tel. 02241/900-236, E-Mail: BechtelerC@troisdorf.de .
Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können
- mit der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl,
- mit dem auf der Vorderseite aufgedruckten QR-Code,
- dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- formlos schriftlich oder
- per Fax
- sowie persönlich
beantragt werden.
Der Wahlberechtigte muss sein Geburtsdatum angeben und den Antrag persönlich unterschreiben. Unterschrift bitte nicht vergessen!
Außerdem ist auch die Beantragung online per E-Mail über die städtische Homepage www.troisdorf.de möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift zum Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Das gilt auch für Ehepartner!
Der Postversand des Antrags auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf muss in einem frankierten Umschlag (Briefentgelt) erfolgen.
Vollmacht für andere Wähler
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner!
Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 5. September 2021 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 02241/900-311 oder -235, oder Christina Bechteler, Tel. 02241/ 900-236, in Verbindung setzen, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Auch bei allen anderen Fragen rund um die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl gibt Petra Göllner, Tel. 02241/900-311- oder -235, GoellnerP@troisdorf.de, gerne Auskunft.
Fragen zur Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal anlässlich der Bundestagswahl beantwortet Guido Reichwald, Tel. 02241/900-312, ReichwaldG@troisdorf.de