Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: Nordrhein-Westfalen war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen konnten. Jetzt geht NRW zusammen mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt...
„Am 27. April 2021 startet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal einen neuen digitalen Wohngeldantrag. Unser Ziel: Ein bundesweit einheitlicher Online-Antrag, um es den Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, und den Behörden leichter zu machen.
In den anderen 389 Kommunen können die Menschen unverändert den bestehenden Online-Antrag nutzen. Bei der länderübergreifenden Initiative konnten wir aus Nordrhein-Westfalen vielfältige Erfahrungen einbringen. Von der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt alle“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Erprobungsphase des neuen einheitlichen Wohngeldantrages in den sieben Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt eine sukzessive Umstellung auf alle anderen Städte und Gemeinden noch vor Sommer 2021.
Bessere Leistungen für Familien und Rentner
„Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen. Seit der in 2020 gestarteten Wohngeldreform erhalten mehr einkommensschwache Haushalte höhere Unterstützungsleistungen. Die Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien- und Rentnerhaushalten zugute.
Seit dem 1. Januar 2021 bekommt der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis. Damit Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt entlastet werden, ist das Wohngeld seit dem 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht worden. Und der nächste Meilenstein steht an:
Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen“, so Ministerin Scharrenbach weiter.
Regionale Staffelung
Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
Nach der letzten statistischen Erhebung von IT.NRW bezogen 123.606 Haushalte in 2019 Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 167 Euro je wohngeldbeziehenden Haushalt. Auskunft erhält man im Ministerium in Düsseldorf unter Tel. 0211/8618-50, Mail an: nrwdirekt@nrw.de.