Stichwahl-Stimmabgabe:

So funktioniert die Briefwahl bei der Bürgermeister-Stichwahl am 27. September

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Bei der Bürgermeister-Wahl am 13. September hat keiner der Kandidaten die im ersten Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen müssen sich nun am 27. September einer Stichwahl stellen. In der Stichwahl bewerben sich Alexander Biber (CDU) und Frank Goossens (SPD) um das Amt des Bürgermeisters in der größten Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Alexander Biber (CDU) hatte im ersten Wahlgang 42,24 Prozent der Stimmen erzielt, auf Frank Goossens (SPD) entfielen 30,35 Prozent der abgegebenen Stimmen. Am 13. September hatten 49,98 Prozent der Troisdorfer*innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Wahlberechtigte:

Wahlberechtigt für die Wahl ist, wer am Tag der Hauptwahl (13.09.2020)

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 28.8.2020 im Troisdorfer Stadtgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In der Stadt Troisdorf werden rund 59.500 Einwohner*innen wahlberechtigt sein.

Wahllokale:

Das Stadtgebiet ist in 23 Wahlbezirke eingeteilt, die bisherigen Wahllokale bleiben bestehen. Abstands- und Hygieneregeln in den Wahllokalen bleiben bestehen.

Briefwahl beantragen:

Briefwahl kann online oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Wer bereits im ersten Wahlgang auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahl beantragt hat, bekommt die Briefwahl-Unterlagen automatisch zugeschickt. Auch im Rathaus kann die Briefwahl vor Ort beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 17.09.2020.

Das Wahlbüro befindet sich im Sitzungssaal A des Rathauses, Kölner Straße 176. Das bisherige Wahlbüro in der Stadthalle ist geschlossen.

Die Briefwahl kann auch auf der städtischen Homepage unter www.troisdorf.de beantragt werden. Im Wahlbüro ist bis zum 25.09.2020, 18 Uhr, gleichzeitig mit der Briefwahlbeantragung auch die Stimmabgabe vor Ort möglich. Damit die Zustellung der Wahlunterlagen und deren Rücksendung noch rechtzeitig erfolgen können, kann die Briefwahl online über den QR-Code nur bis zum 23.09.2020, 16 Uhr, beantragt werden.

Das Wahlbüro im Rathaus, Saal A, ist unter Tel. 02241/900-366, -363, -360 und -311 erreichbar. Ab dem 14.09.2020 und bis zum 25.09.2020 ist das Wahlbüro

Montag
7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 19:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr

geöffnet.

Am Freitag vor der Stichwahl (25.09.2020) ist das Wahlamt durchgehend bis 18:00 Uhr geöffnet. Dann ist die letzte Möglichkeit zur Beantragung und Abholung der Wahlunterlagen.

Unterlagen für die Stichwahl bereits beantragt oder nicht?

Personen, die sich nicht sicher sind, ob sie bei der Beantragung der Briefwahl im ersten Wahlgang auch die Unterlagen zur Stichwahl angefordert haben, werden gebeten, sich für die Überprüfung telefonisch unter 02241/900-366 an das Wahlamt zu wenden.

Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr zur Hand?

Im Wahllokal und bei der Direktwahl im Wahlamt reicht es aus, den Personalausweis vorzuzeigen. Die Briefwahl kann bei fehlender Wahlbenachrichtigungskarte online auf der Internetseite der Stadt Troisdorf beantragt werden.

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