Laub auf der Straße birgt Gefahren für den Autoverkehr, für Radfahrer und Fußgänger. Rutschgefahr entsteht vor allem, wenn es regnet. Deswegen ist es wichtig, das Laub von den Straßen und Gehwegen rechtzeitig zu entfernen. Wie in den vergangenen Jahren unterstützt die Stadt Troisdorf deshalb im Herbst die Bürger bei der Laubentsorgung auf besonders belasteten öffentlichen Verkehrsflächen
Die Stadt bietet vom 1. Oktober bis 15. Dezember – zusätzlich zur Kehrleistung nach § 4 a der Straßenreinigungssatzung – einen Laubabholservice in Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen an (Liste der betroffenen Straßen mit Angabe der Abholtage in der Anlage).
Anlieger der in der Liste aufgeführten Straßen sammeln das Laub in Säcken ein. Die gefüllten Säcke können an den vorgesehenen Abholtagen bis zum 15. Dezember morgens bis 7 Uhr am Straßenrand (analog Müllabfuhr) abgestellt werden.
Leere Säcke werden ab 1. Oktober 2020 kostenlos am Rathausempfang Kölner Str. 176 und auf dem städtischen Bauhof während dessen Dienstzeit montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 11 Uhr ausschließlich an die Anlieger der betroffenen Straßen, die Laub von städtischen Bäumen einsammeln, in kleinen Mengen abgegeben. Privat beschaffte Säcke werden aus den in der Liste aufgeführten Straßen ebenfalls abgeholt, wenn sie durchsichtig oder mit der Aufschrift „Laub“ gekennzeichnet sind.
Bewohner von Straßen, die nicht in der Liste genannt sind, können das Laub von städtischen Bäumen, das auf Fahrbahn und Gehweg gesammelt wurde, montags bis freitags von 7 bis 11 Uhr zum Bauhof Bonner Straße 56 bringen. Aber: Für die Entsorgung privater Gartenabfälle sind die Dienste der RSAG in Anspruch zu nehmen, Tel. 02241/306 306. Der städtische Bauhof nimmt kein Laub und keine Gartenabfälle von privaten Grundstücken an.
Die Stadtverwaltung appelliert an diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit ihre privaten Gartenabfälle und Laub besonders auf dem Jahnplatz, dem Windgassenplatz oder am Waldrand in der Straße Am Hirschpark abgestellt hatten, dies zu unterlassen. Es beeinträchtigt das Stadtbild und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.