Wälder schützen, Bachtäler erhalten, Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Insekten ausreichend Lebensraum geben, Natur und Landschaft schonen – all dies soll mit dem neu zu erarbeitenden Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ erreicht werden. Das Plangebiet umfasst Teilgebiete der Städte Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar. Der derzeit rechtskräftige Landschaftsplan soll im Osten um einen Teilbereich der Stadt Siegburg erweitert werden.
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat einen Vorentwurf erarbeitet für ein zukunftsweisendes Konzept mit Entwicklungszielen, der Festsetzung von Schutzgebieten und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Nach Beschluss des Kreistages ist dieser Vorentwurf die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW.
Die Bekanntmachung mit dem Vorentwurf, der aus einem Textteil und Karten besteht, kann auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/landschaftsplan7 eingesehen und heruntergeladen werden. Er kann auch beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 15 Uhr nach telefonischer Absprache unter Tel.: 02241/13-2508 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist des Vorentwurfs von Samstag, 3.Oktober 2020, bis Montag, 2. November 2020, können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Postfach 1551, 53705 Siegburg, vorbringen. Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht bei der
Bürgersprechstunde in Troisdorf am Dienstag, 27. Oktober 2020, von 14 bis 18 Uhr im Rathaus Kölner Straße 176, Raum E 25, Erdgeschoss.
Hierfür sollte eine Terminvereinbarung unter Tel. 02241/13-2508 erfolgen. Vor Ort sollen die aktuellen Corona-Regeln eingehalten und eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden.
Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 7. Februar 2020 trat gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt.