Am Freitag, 9. Oktober 2020, erhielt die Stadt Troisdorf die Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts OVG Münster, dass die Gewerkschaft ver.di Einspruch gegen die verkaufsoffenen Sonntage am 11. Oktober und 8. November in der Troisdorfer Fußgängerzone erhoben hat.
Der Stadtrat hatte die Öffnungszeiten beschlossen, die Stadt hat sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht und mit Plakaten und Anzeigen beworben. Geplant war die Öffnung zahlreicher Geschäfte, dazu Verkaufsstände und eine musikalische Begleitung.
Durch eine einstweilige Anordnung per Mail am Freitagabend um 21.18 Uhr hat das OVG die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags aufgrund rechtlicher Bedenken gestoppt. Die Stadt Troisdorf sieht sich gezwungen, beide verkaufsoffenen Sonntage am 11. Oktober und 8. November 2020 abzusagen. Die Einzelhändler und Standbetreiber werden am Samstag vor Ort über die Entscheidung informiert.