Getreu dem letzten Willen der verstorbenen Troisdorfer Bürgerin Hedwig Kopp unterhält die Stadt Troisdorf zugunsten ihrer ärmsten und körperlich behinderten Einwohner eine rechtlich unselbstständige und im Sinne der Steuergesetze mildtätige Stiftung.
Die Stiftung trägt den Namen Hedwig-Kopp-Stiftung.
Zweck der Stiftung ist, jährlich einmal den fünf ärmsten alten und den fünf ärmsten schwerbehinderten oder in erheblichem Umfang pflegebedürftigen Einwohnern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zuteilwerden zu lassen.
Bei den vom Sozialamt ermittelten und für eine Begünstigung aus der Stiftung vorgeschlagenen Personen handelt es sich um Menschen mit einer Erwerbsfähigkeitsminderung um mindestens 60 Prozent, die Hilfeempfänger nach SGB XII sind.
In diesem Jahr profitieren 10 Personen von der Zinsausschüttung der Stiftung, die 757,42 Euro beträgt. Die Zuwendung beläuft sich auf jeweils rund 75 Euro.