Die Maisonne scheint und Wasser lockt zur Abkühlung. Auf Strand und Wiese des Badesees Rotter See kann es deshalb an Wochenenden eng werden. Die Stadt Troisdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger auf den Seebesuch in Corona-Zeiten zu verzichten, wenn das Erholungsgelände zu voll wird.
Virologen gehen davon aus, dass eine Übertragung des Corona-Virus in Badeseen unwahrscheinlich ist. Das eigentliche Risiko besteht vor und nach dem Schwimmen, da es schwer ist, auf Liegewiesen oder im Wasser einen Mindestabstand einzuhalten.
Das Gelände des Rotter Sees ist eine öffentliche Naherholungseinrichtung der Stadt Troisdorf und dient der Erholung, Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung. Seit 2001 gilt eine Satzung zur Nutzung der „Naherholungsanlage Rotter See“, die man im Netz auf www.troisdorf.de, Rubrik Stadt/Rathaus, Stichwort Ortsrecht findet. Zur Satzung gehört auch der dringende Appell, den Rotter See und seine Ufer sauber zu halten und Wasservögel nicht zu füttern.
Auch räumlich sind die Grenzen gezogen: Die südliche Halbinsel ist Vereinsgelände für den Angelsportverein Sieglar. Die Insel im Rotter See ist Fauna und Flora vorbehalten, also Naturschutzgebiet. Untersagt sind Zelten, Reiten, Bootfahren, Verkaufsstände und offene Feuer.
Vorerst keine Erlaubnis zum Grillen
Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen vorerst bis Freitag, 5. Juni 2020, untersagt, dazu gehört auch der Rotter See. Sollte das Grill-Verbot danach nicht verlängert werden, ist im Bereich der Liegewiesen an der Badebucht (hierzu gehört nicht der Sandstrand) das Grillen nur auf Grillständern und ausschließlich mit Grillkohle grundsätzlich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr gestattet. Von Bäumen und Sträuchern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern einzuhalten.
Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht im See schwimmen. Das Mitbringen von Hunden auf die Liegewiese und den Sandstrand der Badebucht ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September nicht gestattet.
Baden auf eigene Gefahr!
Grundsätzlich wird das Baden nur in der dafür vorgesehenen Badebucht geduldet und geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt toleriert das Baden, kann aber keine Aufsichtspersonen bereitstellen. Die bekannten Badetipps sollte man deshalb beachten:
- bei Hitze vor dem Baden kurz abkühlen und nicht zu schnell ins kalte Wasser gehen,
- nicht zu weit hinausschwimmen und die eigene Schwimmkraft nicht überschätzen,
- die Tiefe des Sees bedenken,
- entsprechende Hinweisschilder beachten.
Parkregeln und Rettungswege beachten
Zum Tauchen, Angeln und Modellbootfahren hat die Stadt Vereinbarungen mit Troisdorfer Vereinen getroffen, an die sich auswärtige Besucherinnen und Besucher des Sees wenden müssen, die tauchen oder angeln wollen.
Parken darf man nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen rund um den Rotter See. Das Ordnungsamt appelliert im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Nachdruck an sie, keine Rettungswege zu behindern sowie Geh- und Radwege unbedingt frei zu halten. Die Fahrzeughalter riskieren bei widerrechtlichem Parken eine Verwarnung und das Abschleppen des Autos.
Die Stadt Troisdorf bittet alle Badegäste um gegenseitige Rücksichtnahme, um aufmerksame Blicke auf die Schwimmerinnen und Schwimmer, vor allem auf Kinder im Wasser, um sie im Notfall retten zu können. Sie bittet zudem um Beachtung der Anweisungen der Einsatzkräfte bei Rettungsaktionen, bei denen es um Sekunden geht, sowie um Beachtung der einfachsten Straßenverkehrsregeln beim Parken im Umfeld des Rotter Sees.
Abstand halten, Rücksicht nehmen
Als Ergänzung im Rahmen der Coronakrise gelten selbstverständlich die aktuellen Gebote der Coronaschutzverordnung auch für den Bereich der Naherholungsanlage Rotter See und den Aufenthalt am Badestrand.
Alle Personen sind verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsrisiken aussetzen. Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum gemäß §1 der Coronaschutzverordnung nur zusammentreffen, wenn es sich um 1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, 2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt.
Außerhalb dieser Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Daher ist es entscheidend, dass auch die Besucherinnen und Besucher des Rotter Sees auf der Liegewiese und im Wasser konsequent Abstand zu einander einhalten.