Wegen der Ausbreitung von COVID-19 (Corona) können viele Bürger*innen ihren Beruf derzeit gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben. Viele sind in Kurzarbeit geraten oder haben ihren Minijob verloren. Deshalb haben zahlreiche Mieter Sorge, nicht mehr für Ihre Miete aufkommen zu können.
Dies betrifft sowohl Haushalte, die bisher noch kein Wohngeld erhalten, als auch solche Haushalte, die bereits Wohngeld unter Anrechnung ihres bisherigen, höheren Einkommens beziehen. Die Stadt Troisdorf weist daraufhin, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, digital oder schriftlich einen Erst- oder Erhöhungsantrag zu stellen.
Die entsprechende Antragsunterlagen können auf der Homepage der Stadt heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und der Stadt per Post an Stadt Troisdorf, Wohngeldstelle, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, zugeschickt werden.
Bürger*innen, die nicht über die notwendigen technischen Möglichkeiten verfügen, können sich auch weiterhin telefonisch oder postalisch an die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle wenden. Die beantworten gerne eingehende Fragen und lassen den Bürger*innen entsprechende Anträge per Post zukommen.
Die Wohngeldstelle wird nach erfolgter Kontaktaufnahme die Bürger*innen zeitnah darüber informieren, ob eine Antragstellung auf Wohngeld Aussicht auf Erfolg hat, oder ob auch bei Gewährung von Wohngeld die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht gewährleistet wäre und deswegen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Bedarfsgemeinschaften (SGB II-Leistungen „Hartz IV“) vorrangig zu beantragen sind.
Die Stadt ruft ausdrücklich die betroffenen Bürger*innen dazu auf, sich möglichst auch mit den jeweiligen Vermieter*innen in Verbindung zu setzen, um diese über mögliche Einkommensverluste zu informieren. So kann gegebenenfalls frühzeitig nach einer individuellen Lösung gesucht werden. Die Stadt appelliert insoweit an den Gemeinsinn bei den Vertragspartnern, die oft schon ein langjähriges, harmonisches Mietverhältnis verbindet.
Unter Wohngeld-Info finden sich sowohl die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen als auch die entsprechenden Verweise zum Wohngeldrechner NRW sowie den Formularen und Anlagen.