Vor dem Hintergrund drastisch steigender Corona-Infektionszahlen ist aktuell auf die Einhaltung kontaktreduzierender Maßnahmen im täglichen Leben besonderes Augenmerk zu legen! Alle von Bund und Land zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik verfügten Erlasse und Verfügungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten!
So müssen aufgrund einer ergänzenden Verfügung der Landesregierung ab sofort auch alle Kneipen, Cafés, Spiel- und Bolzplätze, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen um spätestens 15 Uhr schließen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf, durch die die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll, gilt seit Mittwoch in vollem Umfang. Sie hat zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Folge. Aufgabe des städtischen Ordnungsamtes und der Polizei ist es nun, die Einhaltung aller einschränkenden Verfügungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls durchzusetzen.
Die Missachtung der Verfügung stellt im Einzelfall ein Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz dar, das in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV 2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es leicht zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Daher sind jegliche Gruppenansammlungen, sowohl in häuslicher Umgebung, z.B. im Rahmen von Geburtstagsfeiern als auch unter freien Himmel zu vermeiden.
Zum Schutz der hier lebenden Menschen kontrollieren Einsatzkräfte des Ordnungsamtes und der Polizei ab Donnerstag, 19. März 2020, schwerpunktmäßig die Einhaltung der gültigen Allgemeinverfügung in Troisdorf.
Die Stadt Troisdorf appelliert an alle Menschen in dem Schutzbereich, egal ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, sich bei der Einhaltung der Allgemeinverfügung solidarisch zu zeigen. Alles dient dem Gesundheitsschutz aller Menschen in Troisdorf und über die Stadtgrenzen hinaus.
Die erlassenen Verfügungen sind auf der Homepage der Stadt Troisdorf unter www.troisdorf.de/corona nachzulesen, die konkrete Verfügung außerdem nachfolgend als Download.