Die Landesregierung hat für Nordrhein-Westfalen heute entschieden, dass ab dem kommenden Montag, 16. März 2020, in NRW alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben.
Im Rahmen einer Übergangsregelung können Eltern am Montag und Dienstag aber aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Lehrer/innen werden vor Ort sein.
Die Maßnahme des Landes hat dann zwingend zur Folge, dass auch die städtischen Betreuungsangebote insbesondere in den Grundschulen im Rahmen der OGS ab dem gleichen Zeitpunkt ausgesetzt werden, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Während der Übergangsphase am Montag und Dienstag wird die OGS für die Eltern, deren Kinder die Schule noch besuchen, geöffnet sein.
Die Landesregierung hat weiter angeordnet, dass ab Montag die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren sowohl in Kindertagesstätten als auch der Kindertagespflege nicht mehr zulässig ist. Eine Übergangsregelung gibt es hier nicht. Der Ministerpräsident hat auf die diesbezügliche Verantwortung der Eltern verwiesen.
Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten Ausnahmen geben. Sobald uns die Details vom Landesjugendamt vorliegen, werden hier informieren.
Der Stab der Stadt Troisdorf für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) wird in Kürze erneut zusammentreten, um über weitere begleitende Maßnahmen zu beraten.
Bis weitere und detailliertere Informationen des Landes vorliegen, werden online eingehende Fragen von Eltern gesammelt und dann beantwortet.