Die aktuelle Situation durch die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Troisdorfer*innen vor eine große Herausforderung. Die Krise verursacht in allen Bevölkerungs-und Altersgruppen große Sorgen und Ängste.
Nach einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurde wegen der rasanten und besorgniserregenden Verbreitung des Coronavirus am Sonntag, 22. März 2020 ein gemeinsamer Beschluss von Bund und Ländern gefasst. Er gilt seit Montag, 23. März 2020 auch für das öffentliche Leben in Troisdorf und hat folgenden Wortlaut:
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen werden von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Das Verhalten der Troisdorfer Bürger*innen im privaten und beruflichen Bereich trägt zur Einhaltung dieses Kontaktverbotes maßgeblich bei. So sind nicht nur die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren; auch die allgemeinen Hygieneempfehlungen müssen beachtet und eingehalten werden.
Alle Bürger*innen in unserer Stadt sind mitverantwortlich für die Bewältigung der Krise.
Für Verstöße werden Strafen zwischen mindestens 200 und maximal 25.000 Euro fällig. Das regelt das Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Bußgelder für Bürger, die sich nicht an die Vorgaben halten:
- öffentliche Ansammlung von mehr als 2 Personen (sofern nicht durch Ausnahmen gedeckt): 200 Euro pro Teilnehmer
- wer den Mindestabstand von 1,50 m nicht einhält: 200 Euro
- öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen: Straftat (Geldstrafe bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren)
- Grillen/Picknick: bis zu 250 € je beteiligter Person
- Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern einer gastronomischen Einrichtung: 200 Euro je Kunde
Die Stadt Troisdorf fordert dazu auf, den Anweisungen der Behörden zu folgen und die erforderlichen Einschränkungen in nächster Zeit zu akzeptieren. Auch auf den Schutz von Schwächeren bittet die Stadt Troisdorf alle, ein besonderes Augenmerk zu legen.
Unser Staat und unser Gesundheitssystem sind gut aufgestellt. Aktuell sorgen die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen fast rund um die Uhr dafür, dass die Kranken bestmöglich behandelt werden. Auch die Mitarbeiter*innen der Verwaltungen tragen seit Tagen und Wochen ihren Teil dazu bei, diese Situation zu bewältigen. Troisdorf ist in der Lage, in dieser schwierigen Situation den notwendigen Herausforderungen zu begegnen.
Jeder Einzelne sollte durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, dass die zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus notwendigen Maßnahmen eingehalten werden. Die Troisdorfer*innen werden um Verständnis und Respekt gegenüber den Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Ordnungsamtes gebeten, die in diesen Stunden mit großem Einsatz einen schwierigen Job erledigen.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Corona sind auf der städtischen Homepage www.troisdorf.de/corona zu finden. Das Troisdorfer Rathaus und Nebenstellen sind bis auf weiteres nur noch telefonisch und online erreichbar.
Fragen beantworten ferner das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel. 02241 / 900 - 900, E-Mail corona@troisdorf.de, die Hotline des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241 / 13 - 3333, E-Mail coronavirus@rhein-sieg-kreis.de und das NRW-Bürgertelefon Tel. 0211 / 9119-1001.
NEWS#NEWS#NEWS# SACHSTAND ERKRANKTE
Aktuell sind im Rhein-Sieg-Kreis (Stand: 25.März 2020) insgesamt 356 Menschen bestätigt an Corona erkrankt; in Troisdorf ist die Zahl der bestätigt Erkrankten auf 32 Personen angestiegen.
NEWS#NEWS#NEWS# RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ESSENSGELD
Viele Eltern haben in den letzten Tagen nachgefragt, ob die Tagespflege-, Kita und Trogata-Beiträge in Troisdorf für die Zeit der Kita- und Schulschließungen erstattet werden. Mit einer Dringlichkeitsentscheidung wurde dem Anliegen jetzt entsprochen. Aufgrund der aktuellen besonderen Situation für Troisdorfer Eltern, die bis zum 19.04.2020 die kinderbetreuenden Einrichtungen aufgrund der Corona-Verordnungen nicht nutzen können, wurde beschlossen, dass den betroffenen Eltern in den Bereichen Tagespflege, Kita und Trogata die Beiträge für Betreuung sowie Verpflegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen Monat erstattet werden. Mit der Dringlichkeit kann in dieser besonderen Situation eine schnelle und bürgerfreundliche Entscheidung umgesetzt werden.
NEWS#NEWS#NEWS# NEUREGELUNG BETREUUNG VON KINDERN VON ELTERN, DIE IN SCHLÜSSELPOSITIONEN ARBEITEN
Seit Montag, 23. März, gelten bei der Notbetreuung folgende Neuerungen: Es reicht, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Die Betreuung steht ab sofort bei Bedarf auch an den Wochenenden und in den Osterferien zur Verfügung.
NEWS#NEWS#NEWS# KOORDINATION VON HILFEN
Das Sozialamt der Stadt Troisdorf möchte die angebotenen Hilfen bündeln und sucht helfende Personen zur Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Einkauf
- Rezept abholen/einlösen
- Post wegbringen
- mit dem Hund Gassi gehen
- Besuch beim Tierarzt
Helfer können sich telefonisch bei Frau Bisesi oder Frau Eshaghi, Tel. 02241 / 900-663 oder 02241 / 900-518 und per E-Mail: notfallhilfe@troisdorf.de melden.
NEWS#NEWS#NEWS# RÜCKERSTATTUNG TICKETS STADTHALLE UND BÜRGERHÄUSER
Für bereits verkaufte Karten für Veranstaltungen in den Bürgerhäusern und der Stadthalle, die ausfallen müssen, ist zu beachten: Aufgrund der aktuellen Situation mussten alle Ticketshops bis auf weiteres geschlossen werden. Demnach können leider momentan keine Ticket-Rückgaben abgewickelt werden. Die bereits erworbenen Karten sollen aufbewahrt werden, bis die Ticketshops wieder öffnen dürfen. Weitere Fragen bitte per E-Mail an info@daskartenhaus.de oder kulturmanagement@troisdorf.de.