Die Stadt Troisdorf sucht zum 1. September 2020 einen neuen Träger für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Troisdorf-Mitte und -Altenrath. Der neue Träger soll in den bestehenden Trägervertrag einsteigen. Dazu bestehen Allgemeine Grundsätze für eine Trägerschaft.
Die Leistungen der Troisdorfer Kinder- und Jugendarbeit basieren auf der Grundlage der im Rahmen des städtischen Kinder- und Jugendförderplans durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen strategischen Ziele. Im Rahmen der Förderung, Unterhaltung und Finanzierung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen gemäß dem bestehenden Trägervertrag erklärt sich der Träger bereit, über die beschlossenen Ziele und deren Umsetzung mit dem Jugendamt der Stadt Troisdorf entsprechende Zielvereinbarungen abzuschließen.
Im Rahmen eines Evaluationsverfahrens ist der Träger verpflichtet, regelmäßig für das jeweilige Berichtsjahr einen Nachweis über den Grad der Zielerreichung zu erbringen und am gesamtstädtischen Berichtswesen zu partizipieren. Für den Träger gilt die regelmäßige Teilnahme am kommunalen Wirksamkeitsdialog als Fördervoraussetzung. Der Träger verpflichtet sich zur Ausrichtung und regelmäßigen Fortschreibung seiner Angebote gemäß den Vorgaben des Jugendhilfeausschusses.
Der Träger ist als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt, verfügt über mehrjährige Erfahrung im professionellen Betrieb von verschiedenen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII und stellt nachgewiesenermaßen und systematisch die pädagogische Fachberatung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die regelmäßige Durchführung von Qualitätsmanagementmaßnahmen sicher.
Inhaltliche Grundsätze für eine Trägerschaft
Der Träger stellt sicher,
- dass die Belange von jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren, insbesondere von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten und mit Zuwanderungshintergrund, systematisch berücksichtigt werden;
- dass unter dem Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Angebote der OKJA zur Verfügung stehen (Inklusion);
- dass die Gleichberechtigung der Geschlechter durchgängiges Leitprinzip sein muss, durch das Benachteiligungen und Rollenzuschreibungen abgebaut, Konflikte zwischen den Geschlechtern konstruktiv bearbeitet und unterschiedliche Lebensentwürfe und sexuelle Orientierungen sowie geschlechtliche Identitäten als gleichwertig anerkannt werden. Durchgängiges Leitprinzip bedeutet, dass die Angebote und Maßnahmen des Trägers diesen Zielen förderlich sein und dementsprechend konzeptionell ausgerichtet werden müssen;
- dass bei Bedarf auch Angebote außerhalb der Einrichtung, z.B. in Form von mobilen Angeboten im Stadtgebiet/Sozialraum durchgeführt werden;
- dass das Angebotsprofil Maßnahmen zur Aneignung von Medienkompetenzen insbesondere die (kritische) Auseinandersetzung der Nutzung von sozialen Medien beinhaltet;
- dass eine aktive Mitarbeit an der Entwicklung eines gesamtstädtischen, sozialraumorientierten Handlungskonzeptes zur standardisierten Umsetzung einer verbindlichen und kontinuierlichen Beteiligungsstruktur von Kindern und Jugendlichen stattfindet;
- im Rahmen kommunaler Präventionsketten mit dem Fachbereich „Frühe Hilfen“ der Stadt Troisdorf zusammenzuarbeiten;
- unter Berücksichtigung der Bedarfe und der Besonderheit des Quartiers auch gemeinwesenbezogene Angebote wie Elternarbeit- bzw. Familienbildung, vorzuhalten.
Stadt übernimmt viele Kosten
Die Stadt bezuschusst 98 % der Personalkosten für bis zu 39 Wochenstunden Leitung und bis zu 115 Wochenstunden sozialpädagogischer Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder vergleichbar) für die zwei Standorte. Bei den Standorten handelt es sich um städtische Gebäude, welche für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt übernimmt die angemessenen und nachgewiesenen Betriebskosten. Des Weiteren werden die Sachkosten, aktuell in Höhe von ca. 36.000 Euro jährlich, zu 90 % bezuschusst.
Interessierte Träger werden gebeten, die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Trägerkonzeption
- Nachweis der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII
- Nachweis der mehrjährigen Erfahrung im professionellen Betrieb von verschiedenen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII
- Nachweis des Vorhaltens einer pädagogischen Fachberatung für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Qualitätssicherungskonzept
- Rahmenkonzept für die Einrichtungen in Troisdorf-Mitte und Altenrath
Träger, die an der Interessenbekundung teilnehmen wollen, reichen ein Angebot mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 10. April 2020 bei der Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt -, Kölner Straße 176 in 53840 Troisdorf ein. Die Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft soll durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Troisdorf in seiner Sitzung am 5. Mai 2020 getroffen werden. Für Rückfragen steht der Leiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien- Jugendamt-, Dr. Markus Wüst, unter Tel. 02241/900-551 bzw. Mail an: wuestM@troisdorf.de zur Verfügung.