Am Sonntag, 13. September 2020, findet die Kommunalwahl statt. Gewählt werden der Troisdorfer Stadtrat und der/die Bürgermeister/in, außerdem der Kreistag und der Landrat/die Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Troisdorfer Integrationsrat. Am 27. September 2020 kann gegebenenfalls eine Stichwahl für Landrat/Landrätin und/oder Bürgermeister/in stattfinden. Aufgrund der Abstandsregeln wegen der Corona-Pandemie befindet sich
das städtische Wahlamt ab 24. August 2020 in der Stadthalle Troisdorf gegenüber dem Rathaus, Kölner Straße 167, 53840 Troisdorf.
Dort kann die Briefwahl natürlich auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man mindestens den Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mitbringen, möglichst aber auch die Wahlbenachrichtigung.
Es wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet, um der Coronaschutzverordnung Rechnung zu tragen. Dazu gehören eine „Einbahnstraßenregelung“, damit sich die Wahlberechtigten möglichst nicht begegnen, sowie Abstandsregeln. Daher beachten Sie bitte, dass es unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann und denken Sie bitte an Ihren Mund-Nasen-Schutz, der beim Betreten des Wahlamtes getragen werden muss. Falls Sie Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz vergessen sollten, keine Sorge, es werden welche zur Verteilung bereitgehalten.
Bitte denken Sie möglichst auch an einen eigenen Kugelschreiber; es werden aber selbstverständlich auch desinfizierte Stifte zur Verfügung gestellt. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr;
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Am Freitag vor der Wahl, 11. September 2020 bzw. (bei Stichwahl) 25. September 2020, ist das Wahlamt sogar von 7.30 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Auskunft im Wahlamt
Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Wahlamt, Stadthalle Troisdorf, Kölner Straße 167, 53840 Troisdorf: Petra Göllner, Tel. 02241/900-311 oder -363, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311, und Iris Kern, Tel. 02241/900-360, E-Mail: kernir@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360.
Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können mit der jeweiligen Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl und die Wahl zum Integrationsrat, mit dem auf der Vorderseite angebrachten QR-Code, dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich oder per Fax sowie persönlich im Wahlamt beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können für die Kommunalwahl jeweils für die Haupt- und evtl. Stichwahl getrennt, aber auch gemeinsam beantragt werden. Der Wahlberechtigte muss den Antrag persönlich unterschreiben. Unterschrift bitte nicht vergessen! Außerdem ist auch die Beantragung online per E-Mail über die städtische Seite www.troisdorf.de möglich. Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift zum Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das gilt auch für Ehepartner!
Bei Postversand des Antrags auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag absenden.
Vollmacht für andere Wähler
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner! Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl (gelb) und für die Wahl zum Integrationsrat (weiß) werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 23. August 2020 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311 oder -363, oder Iris Kern, Tel. 900-360, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Informationen für nicht eingetragene Wahlberechtigte
Unionsbürgerinnen und -bürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis anlässlich der Kommunalwahl eingetragen werden, wie nicht meldepflichtige Unionsbürger, müssen einen förmlichen Antrag stellen. Ebenso sollten sich Wahlberechtigte für die Wahl zum Integrationsrat, die eingebürgert sind, keine andere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitte jetzt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit das Wahlrecht überprüft werden kann.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder der Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann beim Wahlamt angefordert werden. Dieser Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und im Original, spätestens bis zum 28. August 2020, beim Wahlamt der Stadt Troisdorf eingehen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.