Neue Regelungen:

Kitas geschlossen, Schulen teilweise geöffnet

Kreisweit ist die Zahl der erfassten Coronafälle am Wochenende auf 1082 gestiegen. 30 Menschen sind gestorben. Als genesen gelten 657 Personen, die Zahl der akuten Fälle beläuft sich auf 395. Mehr als 3000 Bürger sind in Quarantäne. In Troisdorf sind 105 Menschen mit Corona infiziert, 65 sind genesen. Es gab bislang einen Todesfall (Stand 19. April 2020).

Kitas weiter geschlossen

Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.

Wie auch in den letzten Wochen gibt es Ausnahmen vom Betretungsverbot zur Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall und für Personen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient und deren Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich). In Übereinstimmung mit den Berufsgruppenbeschreibungen in den anderen Bundesländern, werden für Nordrhein-Westfalen ab dem 23. April 2020 gegenüber der bisherigen Regelung einige wenige Tätigkeitsbereiche hinzukommen.

Bis einschließlich 22. April 2020 gilt die bisherige – bis 19. April 2020 gültige – Aufzählung der Berufsgruppen inhaltlich unverändert weiter.

Ab dem 23. April 2020 sind die erweiterten Berufsgruppen für einen möglichen Betreuungsanspruch anzuwenden. Gegenüber der bisherigen Beschreibung in der Verordnung kommen nach dieser Liste (nachfolgend als PDF zum Herunterladen) zwar ein paar Tätigkeitsbereiche hinzu, viele dieser Tätigkeitsbereiche waren aber bereits mit anderen Formulierungen teilweise berücksichtigt oder sie wurden im Rahmen der vom Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) veröffentlichten FAQs unter Vorbehalt einbezogen.

Mit einem weiteren Schritt sollen darüber hinaus ab dem 27. April 2020 Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Sobald die entsprechenden rechtlichen Regelungen getroffen sein werden, werden wir Sie auch hierzu informieren.

Sofern Kinder keine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, insbesondere, weil für sie das Betretungsverbot gilt, bitten wir die Eltern dringend, ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Infos des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf www.mags.nrw.de, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf www.mkffi.nrw.de.

Situation an den Schulen in NRW

Das NRW Schulministerium teilte am Wochenende mit, dass für die Abschlussklassen der Berufskollegs, die Hauptschulklasse 10 und die Schüler kurz vor der mittleren Reife sowie für Abschlussklassen an allen Förderschulen ab Donnerstag 23.4.2020 Schulpflicht besteht, die Abiturienten hingegen freiwillig in den Unterricht gehen können. Schüler mit Vorerkrankungen können auf Wunsch der Eltern zu Hause bleiben. Für sie soll es ein digitales Lernangebot geben.

Ab dem 4. Mai sollen alle Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Begonnen werden soll hier mit den Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um eine Vorbereitung auf den Wechsel auf weiterführende Schulen zu gewährleisten.

Weitere Regelungen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern dürfen Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sowie alle Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Es gibt aber bundesweit viele Unterschiede bei Zeit und Raum. In NRW werden Geschäfte, darunter auch Möbelhäuser, schon ab heute, 20. April 2020, geöffnet.

Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen bis auf den Lieferservice von Gaststätten.

Für Alten- und Pflegeheime und Kliniken gelten nach wie vor weitgehende Besuchsverbote.

Die Volkshochschule (VHS) Rhein-Sieg setzt den gesamten Kursbetrieb weiterhin bis zum 3. Mai 2020 aus.

Regelungen im Troisdorfer Rathaus

Am 16.04.2020 hat sich auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Troisdorf mit den Ergebnissen der vorherigen Ministerpräsidentenkonferenz beschäftigt. Für die Stadt Troisdorf bedeuten die Beschlüsse eine Verlängerung und Aktualisierung der ursprünglich bis zum 19.04.2020 befristeten Coronaschutzverordnung NRW.

Insbesondere bestehen das Kontaktverbot und die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m weiterhin. Das Troisdorfer Rathaus und die Nebenstellen sind für die Bürger*innen auch weiterhin nur

  • nach vorheriger Terminabsprache in begründeten Fällen sowie
  • telefonisch und
  • online erreichbar.

Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter*innen können Bürger*innen entweder ihren vorhandenen Unterlagen entnehmen, über die Homepage der Stadt Troisdorf recherchieren oder sich von der Telefonzentrale unter Tel. 02241 / 900-0 mit den gewünschten Ansprechpartner*innen verbinden lassen. Eine Maskenpflicht wird es zwar vorerst nicht geben; die Stadt Troisdorf spricht sich aber für eine Nutzung von Schutzmasken (Alltagsmasken) beim Besuch des Rathauses oder anderer städtischer Einrichtungen aus.

Gemäß der Coronaschutzverordnung bleiben auch die Museen der Stadt Troisdorf bis zum 03.05.2020 geschlossen. Damit findet die Ausstellungseröffnung „Hans Delfosse – Malerei, Papierarbeiten und Leporellos“, deren Eröffnung auf den 26.04.2020 terminiert war, nicht statt. Die Ausstellung ist zudem bis auf weiteres verschoben.

Corona-Hotlines

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Corona sind auf der städtischen Homepage www.troisdorf.de/corona zu finden. Mit dem Thema „Corona“ zusammenhängende Fragen rund um unsere Stadt beantwortet das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel. 02241/900–900. Fragen per E-Mail bitte an corona@troisdorf.de.

Ferner sind die Hotline des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241/13-3333, E-Mail coronavirus@rhein-sieg-kreis.de und das Bürgertelefon des Landes NRW, Tel. 0211/9119-1001, erreichbar.

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