Mehr Unterstützung für die Besuche in Kulturstätten unserer Stadt: Troisdorfer Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung und des Arbeitslosengelds II erhalten zunächst für 2019 und 2020 einen „Kulturgutschein“ im Wert von jeweils 15 Euro. Die Gutscheine 2019 wurden jetzt bereits an Bezieher der Grundsicherung (SGB XII) verschickt und gelten bis Ende 2022.
„Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Sozialausschuss der Stadt Troisdorf beschlossen hat, einen Kulturgutschein für bestimmte städtische Einrichtungen bereit zu stellen“, teilt Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski, zugleich Sozialdezernent der Stadt, im Begleitschreiben zum Kulturgutschein mit.
Sieben städtische Einrichtungen
Der Kulturgutschein gilt für Besuche im Bilderbuchmuseum und im Museum für Stadt- und Industriegeschichte MUSIT, beide auf Burg Wissem, für das Fischereimuseum in Troisdorf-Bergheim, für Veranstaltungen in der Stadthalle Troisdorf, für das Aggua Erlebnisbad, die Musikschule und die Volkshochschule.
Der Gutschein ist anonym und nicht mit dem Namen des Besitzers gekennzeichnet. Er hat einen QR-Code, der an der Kasse eingelesen wird. Man kann ihn auch in Teilbeträgen, also auch in verschiedenen Einrichtungen nacheinander einlösen.
Keine Barauszahlung
Der Kulturgutschein gilt zusätzlich zu eventuell anderen Vergünstigungen in den sieben städtischen Einrichtungen. Gutscheine mehrerer Jahre oder mehrerer Personen können auch zusammen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist allerdings nicht möglich.
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Kulturgutschein im Rathaus Kölner Str. 176, Zimmer 277 (2. OG) bei Vorlage des aktuellen Jobcenter-Bescheids, montags 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr.