Generationswechsel in den Stadtteilen: Zwei Ortsvorsteher, die sich in Troisdorf-Bergheim und Troisdorf-Rotter See seit 1999 als Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und dem Stadtrat und der Stadtverwaltung auf der anderen Seite engagierten, sind aus Altersgründen zurückgetreten: Karl-Heinz Stocksiefen und Alfons Bogolowski wurden von Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski für ihre Verdienste in den zurückliegenden 20 Jahren geehrt und in der letzten Ratssitzung als Ortsvorsteher verabschiedet.
Die beiden altgedienten CDU Kommunalpolitiker kümmerten sich um die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, führten zahllose Altersehrungen und Gratulationen zu Ehejubiläen durch und richteten Feste und Feiern aus. Herausragend: Bogolowski organisierte seit 2000 akribisch jedes Jahr ein großes Stadtteilfest auf dem Europaplatz, das immer wieder Sponsoren fand und beliebt bei Jung und Alt ist.
Zum neuen Ortsvorsteher des Stadtteils Bergheim wählte der Stadtrat Guido Menzenbach, geboren 1965. Er ist in Eschmar aufgewachsen und lebt seit 2007 in Bergheim. Seitdem ist er auch Vorsitzender der KG Eischeme Knallköpp. 2015 stellte er mit seiner Ehefrau Karla Schopp-Menzenbach das Eschmarer Prinzenpaar. Zusammen mit ihr ist er in der Einrichtung „Das Strohhälmchen“ für Menschen mit geistiger Behinderung tätig, die seine Frau seit 1997 leitet. Man erreicht ihn unter Tel. 0228/451661, Mail: guido.menzenbach@web.de.
Als Nachfolger Bogolowskis wählte der Stadtrat zum 1. April 2019 Peter Lohr, geboren 1955. Er wohnte bis 1996 in Oberlar und war 1985 Prinz im Oberlarer Dreigestirn, das der JGV Geloog Grön Eck stellte. Seit 1996 lebt Lohr mit seiner Ehefrau Renate am Rotter See. Seit 2016 ist er Vorsitzender des Reit- und Fahrvereins Troisdorf e.V. Haus Rott. Er ist Sachkundiger Bürger für die CDU im Stadtrat. Man erreicht ihn unter Tel. 02241/402092, Mail: p.lohr@netcologne.de.
Im § 3 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf heißt es: ”Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuß weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuß soll den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören.”