Das Ausländeramt der Stadt Troisdorf ist verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt die Daten der EU-Staatsangehörigen zu übermitteln, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet haben. Die Datenanforderung und Speicherung dient neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch in besonderem Maße den Betroffenen selbst. So können Komplikationen zum Beispiel bei einfachen Verkehrs- oder Personenkontrollen vermieden und Wartezeiten verkürzt werden. Deshalb bittet das Amt um Verständnis für die jetzige Datenerhebung.
Es werden im Troisdorfer Stadtgebiet lebende EU-Staatsangehörige vom Ausländeramt angeschrieben und gebeten, Ausweisdokumente vorzulegen, die der Behörde aktuell nicht vorliegen. Die Ausweispflicht erfolgte bisher teilweise durch Nationalpässe, die nur begrenzt gültig sind. Angeschrieben werden alle Personen, bei denen keine aktuellen/unbefristeten Passdaten im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt hinterlegt sind.
Datenpflege und die damit einhergehende Aktualisierung der bestehenden Datensätze machen dies erforderlich. Die EU-Staatsangehörigen werden in dem Schreiben um die Vorlage aktueller Nationalpässe bzw. Identitätskarten gebeten. Die systematische Aufarbeitung aller Datenbestände erfolgt in den nächsten Wochen und Monaten. Die Vorlage der angeforderten Dokumente richtet sich nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
Damit die Gültigkeit der Pässe überprüft werden kann, insbesondere die individuellen Sicherheitsmerkmale, ist die Vorlage eines Originaldokuments erforderlich. Das Ausländeramt betont, dass die Datenpflege weder eine Kontrolle noch eine erneute Erfassung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger darstellt, sondern lediglich der Datenaktualisierung dient. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Troisdorfer Rathaus geben dazu gerne Auskunft.