Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Troisdorf und Niederkassel wird in den Monaten Mai bis August 2019 jeweils freitags und samstags von 18 bis 2 Uhr nachts der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Troisdorf nicht nur auf Troisdorfer Stadtgebiet sondern auch auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel unterwegs sein, wenn es um das Einschreiten bei Ruhestörungen geht.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes der Stadt Troisdorf nach wie vor auf Troisdorfer Stadtgebiet beschränkt. Dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 24 Uhr auf Streife. Außerhalb der Dienstzeiten des städtischen Ordnungsdienstes kümmert sich nach wie vor die Polizeiwache Troisdorf um die Ruhestörungsangelegenheiten.
Mehr Personal, mehr Ordnung
Um aber noch präsenter zu sein und bei Ordnungswidrigkeiten noch schneller reagieren zu können, ist der Ordnungsdienst im letzten Jahr personell vergrößert worden. Die Stellenzahl ist von fünf auf 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert worden, um den Anforderungen von Recht, Sicherheit und Ordnung in der Stadt gerecht zu werden. Freilich kommen damit auch weitere Kosten auf die Stadt zu.
Der Ordnungsdienst ist bei städtischen Veranstaltungen auch sonntags unterwegs. Die Damen und Herren in blauen Uniformen zeigen Präsenz insbesondere im Innenstadtbereich, in städtischen Parkanlagen, am Rotter See sowie bei Märkten und Festen. Außerdem kontrollieren sie schwerpunktmäßig die Lage in den Stadtgebieten, in denen es oft Beschwerden zum Beispiel über Hundekot, nicht angeleinte Hunde oder Lärmbelästigungen gibt. Die Beschwerden haben allenthalben zugenommen.
Troisdorfer Ordnungspartnerschaft
Im Rahmen der Troisdorfer Ordnungspartnerschaft arbeitet der Ordnungsdienst in vielen Bereichen eng mit den Bezirkspolizisten in den Stadtteilen, mit der DB Sicherheit und der Bundespolizei zusammen. Regelmäßig erfolgen gemeinsame Streifengänge.
Im Rahmen der Kontrollen werden bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie störendem verbotenen Verhalten, Lärmbelästigungen oder Verstoß gegen die Anleinpflicht für Hunde (Landeshundegesetz NRW) Verwarnungen ausgesprochen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der § 24 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes NRW überträgt den Ordnungsämtern Befugnisse aus dem Polizeigesetz, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel die Identitätsfeststellung und die Erteilung von Platzverweisen.
Hotline des Ordnungsdienstes
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes beobachten die Entwicklung in der Innenstadt sehr genau, können jedoch nicht überall gleichzeitig sein. Sie sind allesamt erfahrene Verwaltungskräfte, größtenteils mit jahrelanger Routine im Außendienst. Sie sind in ihrem alltäglichen Einsatz trotzdem hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.
Bürgerinnen und Bürger melden sich vor allem bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Lärm- oder Geruchsbelästigungen, wenn sie hilflose Personen antreffen oder sich über aggressives Betteln beschweren. Der Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags von 10 bis 24 Uhr mobil unter Tel. 02241/900-333 zu erreichen.