Laub auf der Straße birgt Gefahren für den Autoverkehr, für Radfahrer und für Fußgänger. Eine Rutschgefahr entsteht besonders häufig, wenn es regnet. Deswegen ist es wichtig, das Laub von den Straßen und Gehwegen rechtzeitig zu entfernen.
Wie auch in den vergangenen Jahren unterstützt die Stadt Troisdorf im Herbst die Bürger bei der Laubentsorgung auf besonders belasteten öffentlichen Verkehrsflächen und richtet ab dem 1. Oktober bis zum 15. Dezember zusätzlich zu der Kehrleistung nach § 4 a der Straßenreinigungssatzung einen Laub-Abholservice in Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen ein.
Für die Entsorgung privater Gartenabfälle sind die Dienste der RSAG in Anspruch zu nehmen. Der städtische Bauhof nimmt kein Laub und keine Gartenabfälle von privaten Grundstücken an.
Die Liste der Straßen, in denen die Stadt Säcke mit Laub von städtischen Bäumen abholt, finden Sie unten zum Herunterladen mit Angabe der Abholtage im Zeitraum 1. Oktober bis 15. Dezember.
Anlieger der in der Liste aufgeführten Straßen sammeln das Laub in Säcken ein. Die gefüllten Säcke können an den Abholtagen morgens bis 7 Uhr am Straßenrand der in der Liste unten genannten Straßen (Analog Müllabfuhr) abgestellt werden.
Leere Säcke werden ab 1. Oktober kostenlos am Rathausempfang und auf dem städtischen Bauhof während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, ausschließlich an diejenigen Anlieger ausgegeben, die in einer der Straßen wohnen, die in der Liste aufgeführt sind.
Auch andere Säcke mit städtischem Laub werden in den in der Liste aufgeführten Straßen abgeholt, sofern sie durchsichtig sind oder aber eine entsprechende Kennzeichnung „Laub“ aufweisen.
Bürger, die nicht in den Genuss des Abholservices kommen, können das Laub von städtischen Bäumen, das auf Fahrbahn und Gehweg gesammelt wurde, zum Bauhof, Bonner Straße 56, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr bringen.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, die in der Vergangenheit ihre privaten Gartenabfälle und Laub besonders auf dem Jahnplatz, Windgassenplatz oder am Waldrand in der Straße Am Hirschpark abgestellt hatten, dies zu unterlassen. Diese Vorgehensweise beeinträchtigt das Stadtbild und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird mit einem Bußgeld geahndet.