Grünanlagen:

Schnittarbeiten auf den Friedhöfen beginnen

Am 1.7.2018 wird mit den Schnittarbeiten der Grünanlagen auf den Troisdorfer Friedhöfen begonnen. In diesem Zusammenhang weist das Baubetriebs- und Friedhofsamt der Stadt Troisdorf die Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Troisdorf hin. Nach § 25 Absatz 5 obliegt das Herrichten, Unterhalten und Verändern der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Außerhalb der Grabflächen dürfen keine Gegenstände, Pflanzschalen oder sonstiges Zubehör zur Grabgestaltung/Grabpflege abgestellt werden.

Außerhalb der Gräber abgestellte Gegenstände behindern die Mitarbeiter der Friedhöfe häufig bei ihren Grün- und Unterhaltungsarbeiten. Des Weiteren wird hierdurch eine negative Vorbildwirkung entfaltet, gleichfalls die Räume hinter und neben Grabstätten für das Abstellen von Gegenständen zu nutzen. Jegliches Werkzeug, Glas oder zerbrochene Gefäße stellt für die Friedhofsmitarbeiter, sowie für die eingesetzten Maschinen eine akute Gefahr dar. Die Nutzungsberechtigten sind daher aufgefordert, alle Gegenstände wie Gießkannen, Werkzeuge, Vasen, Pflanzgefäße etc. die sich außerhalb der Grabstätten befinden bis zum 30.6.2018 zu entfernen. Nach dem 30.6. aufgefundene Gegenstände werden aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit des Friedhofwesens entschädigungslos entsorgt. Rechtzeitige Aushänge auf den Friedhöfen werden vom Baubetriebs- und Friedhofsamt veranlasst.

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