In diesem Jahr muss bereits im Sommer Laub aus Gärten sowie von Straßen und Plätzen beseitigt werden. Grund dafür ist die lange und starke Trockenperiode, durch die die meisten Bäume ihr Laub frühzeitig abwerfen. Große Laubmengen auf den Straßen und Gehwegen sowie verstopfte Einlaufschächte zum Abwasserkanal sind die Folge.
Es gehört zu den üblichen Pflichten für Anlieger, den Gehweg selbst zu reinigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen wie starker Laubabfall müssen umgehend beseitigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von den eigenen oder von Bäumen auf städtischen Grundstücken stammt.In Straßen, in denen es keinen baulich erkennbaren Gehweg gibt, zählt ein 1,50 Meter breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der zu reinigen ist.
Zusätzlich gilt noch in den nach der Troisdorfer Straßenreinigungssatzung festgesetzten "Anliegerstraßen" eine besondere Regelung. Dort müssen Anlieger auch die Fahrbahn reinigen, also auch das Laub beseitigen.
Es ist zudem ein Zeichen guter Nachbarschaft in einer Kommune, das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig aufzusammeln, bevor der Wind die Laubmengen zum Nachbarn hinüberweht.
Das Laub darf nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn oder in den Abwasserkanal gekehrt werden. Die fatalen Folgen wären Gefährdungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßenentwässerung. Das aufgesammelte Laub sollte, soweit möglich, auf dem Grundstück kompostiert oder in die braune Biotonne gegeben werden. Man kann auch Beistellsäcke aus kompostierbarem Material mit Laub befüllen und zur braunen Tonne der RSAG stellen.
Laubsäcke dürfen nicht unverfroren auf Straßen und Plätzen abgeworfen werden. Das verunstaltet nicht nur das Stadtbild und belastet die Natur, sondern es stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld bestraft. Die aufwändige Beseitigung kostet die Stadt und damit alle Steuerzahler Personal und zusätzliche Entsorgungskosten. Infos zur Entsorgung auf der Webseite www.rsag.de.