Laub auf der Straße birgt Gefahren für den Autoverkehr, für den Radfahrer und für die Fußgänger. Rutschgefahr entsteht besonders dann, wenn es regnet. Deswegen ist es wichtig, das Laub von Straßen und Gehwegen rechtzeitig zu entfernen.
Wie in den vergangenen Jahren unterstützt die Stadt Troisdorf im Herbst die Bürger wieder bei der Laubentsorgung auf besonders belasteten öffentlichen Verkehrsflächen. Dazu richtet sie ab dem 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2017 einen Laubabholservice in Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen ein.
Die Liste der betroffenen Straßen mit Angabe der Abholtage findet man in der Anlage. Anlieger der in der Liste aufgeführten Straßen sammeln das Laub in Säcken ein. Die gefüllten Säcke können an den vorgesehenen Abholtagen im oben genannten Zeitraum morgens bis 7 Uhr am Straßenrand (wie bei der Müllabfuhr) abgestellt werden.
Leere Säcke werden ab 1. Oktober kostenlos am Rathausempfang und auf dem städtischen Bauhof während der Dienstzeit, montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 11 Uhr, ausschließlich an die Anlieger der Straßen aus dem Laubabholservice, die Laub von städtischen Bäumen einsammeln, in kleinen Mengen abgegeben.
Privat zur Verfügung gestellte Laubsäcke werden in den auf der Liste aufgeführten Straßen ebenfalls abgeholt, sofern sie durchsichtig sind oder die Kennzeichnung „Laub“ aufweisen.
Bürger, die nicht in Genuss des Abholservice kommen, können das Laub von städtischen Bäumen, das auf Fahrbahn und Gehweg gesammelt wurde, zum Bauhof bringen, Bonner Straße 56, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7 bis 11 Uhr. Für die Entsorgung privater Gartenabfälle sind die Dienste der RSAG in Anspruch zu nehmen. Der städtische Bauhof nimmt kein Laub und keine Gartenabfälle von privaten Grundstücken an.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit private Gartenabfälle und Laub auf dem Jahnplatz, auf dem Windgassenplatz und am Waldrand in der Straße Am Hirschpark abgestellt hatten, dies zu unterlassen. Denn die Beutel beeinträchtigen das Stadtbild und diese Art der Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.