Nachdem sich Frauen aus dem öffentlichen Leben unter dem Hashtag #metoo „geoutet“ haben, bekennen sich immer mehr Menschen dazu, sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld erlebt zu haben. Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab die Hälfte der befragten Beschäftigten 2015 an, am Arbeitsplatz eine nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) verbotene sexuelle Belästigung selbst erlebt zu haben.
Viele Betroffene sprechen nicht über sexuelle Belästigung – häufig, weil sie sich keine Hilfe erhoffen, oft auch aus Scham.
Informationen gibt es nun hier auf der Webseite. Unter Familie, Bildung und Soziales/Hilfen und Bürgerengagement/Gleichstellung/Infos findet sich die Broschüre „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herausgegeben wurde. Der Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte soll dabei unterstützen, sexuelle Belästigung nicht als unvermeidbares Übel hinzunehmen. Er beschreibt die Formen sexueller Belästigung und was Betroffene tun können.
Bei Fragen zu diesem Thema können sich Ratsuchende auch an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Troisdorf, Dr. Petra Römer-Westarp, Tel. 02241/900178, E-Mail: Roemer-WestarpP@troisdorf.de wenden. Selbstverständlich werden Gespräche streng vertraulich behandelt.