Durch die Anwesenheit einiger Personen in der Troisdorfer Fußgängerzone, die augenscheinlich suchtkrank sind und sich mehr oder weniger auffällig benehmen, ist auch der städtische Ordnungsdienst in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Die Stadt weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig vor Ort, aber nicht gleichzeitig überall sein können und zudem an Recht und Gesetze gebunden sind.
Um aber noch präsenter zu sein und bei Ordnungswidrigkeiten noch schneller reagieren zu können, ist der Ordnungsdienst personell vergrößert worden. Derzeit sind drei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiter im Einsatz. Sie werden ab Januar 2018 durch einen weiteren Mitarbeiter verstärkt. Bis Mai 2018 werden fünf weitere Stellen besetzt. Freilich kommen damit auch weitere Kosten auf die Stadt zu.
Ständig unterwegs in der Innenstadt
Der Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr im Einsatz, samstags von 10 bis 24 Uhr, bei städtischen Veranstaltungen auch sonntags. Die Damen und Herren in blauen Uniformen zeigen Präsenz insbesondere im Innenstadtbereich, in den Parkanlagen der Stadt, am Rotter See sowie bei Märkten und Veranstaltungen. Außerdem kontrolliert der Ordnungsdienst schwerpunktmäßig in den Stadtgebieten, in denen es oft Beschwerden zum Beispiel über Hundekot, nicht angeleinte Hunde oder Lärmbelästigungen gibt. Die Beschwerden haben allenthalben zugenommen.
Zudem ist der Ordnungsdienst für die Einweisung psychisch kranker Personen zuständig, von denen eine akute Eigengefährdung oder Gefährdung anderer Personen ausgeht.
Troisdorfer Ordnungspartnerschaft
Im Rahmen der Troisdorfer Ordnungspartnerschaft arbeitet der Ordnungsdienst in vielen Bereichen eng mit den Bezirkspolizisten, mit der DB Sicherheit und der Bundespolizei zusammen. Regelmäßig erfolgen gemeinsame Streifengänge.
Im Rahmen der Kontrollen werden bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie störendem verbotenen Verhalten, Lärmbelästigungen oder Verstoß gegen die Anleinpflicht für Hunde (Landeshundegesetz NRW) zunächst mündliche Verwarnungen ausgesprochen, bei weiteren Verstößen Platzverweise erteilt, Personalien festgestellt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nicht überall gleichzeitig
Der § 24 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes NRW überträgt den Behörden Befugnisse aus dem Polizeigesetz, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel die Identitätsfeststellung und die Erteilung von Platzverweisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes beobachten die Entwicklung in der Innenstadt sehr genau, können jedoch nicht überall gleichzeitig sein. Mit dem zusätzlich bereit gestellten Personal wird sich die Situation weiter verbessern und entspannen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst des Ordnungsamtes sind allesamt erfahrene Verwaltungskräfte, größtenteils mit jahrelanger Routine im Außendienst. Sie sind in ihrem alltäglichen Einsatz trotzdem hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Der Ordnungsdienst in Person von Susanne Müller, Doris Almon, Mary Konti, Dirk Kolatte und Christopher Lülsdorf ist tagsüber mobil unter Tel. 02241/900-333 zu erreichen. Infos auch im Netz auf www.troisdorf.de, Rubrik Stadt/Rathaus > Bürgerservice > Dienstleistungen > Sicherheit und Ordnung.