Der Jugendhilfeausschuss des Troisdodrfer Stadtrats hat beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft für eine neue Kita durchzuführen. Die Stadt Troisdorf plant in Troisdorf-Kriegsdorf die Einrichtung einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung mit Gruppenform I und Gruppenform III gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).
Die Einrichtung soll in Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Troisdorf ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot für Kleinkinder und Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren anbieten. Der Bau der Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Stadt. Die Einrichtung soll zum 1. August 2018 bezugsfertig sein und durch einen geeigneten freien Träger der Jugendhilfe angemietet und betrieben werden.
Übernahme gemäß KiBiz
Es wird daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Träger gesucht, der die Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllt.
Sollten Sie an einer Interessenbekundung als Träger interessiert sein, so werden Sie gebeten, ein Angebot mit den erforderlichen Unterlagen für diese Einrichtung bis zum 31. Juli 2017 bei der Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt -, Kölner Straße 176 in 53840 Troisdorf einzureichen. Ihre Unterlagen werden dann dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Angebot wird an folgende
grundsätzliche Voraussetzungen gebunden:
- Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
- Konkrete Erfahrungen im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
- Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen in Troisdorf vorhandenen Tageseinrichtungen bei der bedarfsentsprechenden Belegung der Plätze
- Bereitschaft, die Aufnahmekriterien bedarfsorientiert und überkonfessionell zu gestalten sowie das Angebot der Kindertageseinrichtung den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben.
Des Weiteren erfolgt die Auswertung der im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Unterlagen anhand bestimmter Kriterien:
Wirtschaftlichkeit (Gewichtung: 25 %)
Die Verwaltung bittet um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung der Möglichkeiten des wirtschaftlichen Betriebes der Einrichtung durch den Träger, insbesondere des ggfls. erforderlichen freiwilligen Zuschusses durch die Stadt.
Kita-Management (Gewichtung: 25 %)
Die Verwaltung bittet um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung, inwiefern die Vergütung bei dem Träger vergleichbar mit dem TVöD-SuE ist. Weiterhin werden Angaben zum konkret geplanten Personaleinsatz erbeten. Hierdurch soll transparent werden, inwiefern der Träger die Vorgaben des Personaleinsatzes gem. KiBiz erfüllt bzw. über diese hinausgeht.
Pädagogische Qualität (Gewichtung: 50 %)
Unter diesem Aspekt werden die Punkte der konzeptionellen Ausrichtung sowie die eingesetzten Verfahren der Qualitätssicherung des Trägers bewertet. Die pädagogische Konzeption des Trägers ist für die Beurteilung der pädagogischen Qualität von besonderer Bedeutung. Daher bittet die Stadt die Träger um Vorlage der jeweiligen konzeptionellen Grundlagen. Aus diesen soll auch die konzeptionelle Verortung des Trägers zur Umsetzung von Inklusion in Kindertagesstätten deutlich werden, da diesem Thema in Troisdorf eine hohe Priorität eingeräumt wird.
Schließlich wird darum gebeten, die Konzeption zur regelmäßigen Qualitätsentwicklung und –sicherung in den Kindertagesstätten des Trägers darzustellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne der Erste Beigeordnete der Stadt Troisdorf, Herr Heinz Eschbach, unter Tel. 02241/900-107 sowie der Leiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt -, Herr Dr. Markus Wüst, unter Tel. 02241/900-551 zur Verfügung. Der Text des Interessenbekundungsverfahrens findet man hier auf der städtischen Webseite.