„Kindeswohl geht uns alle an“ war das Motto eines Gesprächs im Troisdorfer Rathaus von Mitarbeitern des städtischen Jugendamts mit Vertretern aus Grundschulen. Zur Stärkung des Kinderschutzes und um für das Thema in Kitas, Schulen und Ganztagseinrichtungen (Trogata) zu sensibilisieren, haben das Jugendamt und die Leiterinnen und Leiter der Troisdorfer Schulen jetzt eine neue Vereinbarung zur engeren gezielten Zusammenarbeit unterzeichnet.
Die Übersicht in der Vereinbarung und die entsprechenden Dokumentationen sollen es erleichtern, ungewöhnliche Situationen und auffälliges Verhalten von Kindern zu erkennen, die auf Mißbrauch oder Verwahrlosung hinweisen, und rasch entsprechende Schritte einzuleiten. Beratung erhalten Lehrerinnen und Lehrer dann durch die Kinderschutz-Fachkräfte in der städtischen Erziehungsberatungsstelle in der Scharnhorststraße. Man erreicht sie unter Tel. 02241/900-598.
„Hinweise auf Probleme der Kinder zeigen sich oft in einer Grauzone, es ist eine schwierige Einschätzung, wie man die Verhaltensänderung bei Kindern bewertet, zum Beispiel Rückzug, Fehlen in der Schule, Ängste und so weiter“, erklärte Sephan Weißenfels vom Sozialen Dienst des Jugendamts. Lehrerinnen und Lehrern müsse man die Angst vor solchen Einschätzungen nehmen und die Eltern der betreffenden Kinder einfühlsam in die Beratung mit einbeziehen.
Hinweisen konsequent nachgehen
Dem dienen nun klar formulierte Strukturen und Formulierungen in der Dokumentation von Fällen. Mit der Einführung des § 42 Abs. 6 in das Schulgesetz NRW und dem § 8a SGB VIII ergibt sich sowohl für die Institution Schule als auch für die Trogata und die Jugendämter eine besondere Verpflichtung, jedem Hinweis von Kindeswohlgefährdungen konsequent nachzugehen.
Neben staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder – arbeitern bzw. Sozialpädagoginnen oder –pädagogen gehören Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen auch zu den Berufsgeheimnisträgern. Darüber hinaus sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trogata in den Kinderschutz mit einzubeziehen. Werden ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt,
- so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Eltern die Situation erörtern und soweit erforderlich,
- bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken,
- oder im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung direkt das Jugendamt informieren.
Troisdorf hat Vorreiterrolle
An der Erörterung der Vereinbarung im Rathaus, zu dem der zuständige Jugenddezernent, Erster Beigeordneter Heinz Eschbach, eingeladen hatte, nahmen Alexander Biber, Vorsitzender des städtischen Jugendhilfeausschusses, und Dr. Markus Wüst, Leiter des Jugendamts, teil.
Außerdem waren Wüsts Mitarbeiter Stefan Weißenfels, Andrea Quast, Jörn Münz-Radtke und Sascha Rottmann anwesend sowie die Schulleiter Dagmar Kern, KGS Blücherstraße, Frank Herbst, Realschule Heimbachstraße, und Karin Hurnik, GGS Roncallistraße.
„Die Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiges Element bei der Sicherung des Kindeswohls in unserer Stadt. Ohne zusätzliches Personal hat sich das Troisdorfer Jugendamt mit den Standards im Verfahren und mehr Handlungssicherheit eine Vorreiterrolle im Rhein-Sieg-Kreis erarbeitet“, erklärte Alexander Biber.