Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Troisdorf Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter beim Steueramt der Stadt Troisdorf angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt für einen Hund 100 Euro, wenn mehrere Hunde gehalten werden oder bei Kampfhunden erhöht sich der Betrag. In bestimmten Fällen sind auch Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen möglich. Näheres ergibt sich aus der Hundesteuersatzung.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Nach den Erfahrungen anderer Städte geht das Steueramt davon aus, dass 15 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Die letzte Hundebestandserhebung in Troisdorf erfolgte im Jahr 1999. Damals war nach der Erhebung eine Bestandserhöhung von 19 Prozent zu verzeichnen.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, erneut eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Troisdorfer Haushalte in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Den Auftrag erhielt die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren, die durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellt.
Dazu trägt jeder Mitarbeiter der Firma sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Hundebestandserhebung werden die Wohnungen nicht betreten, es werden auch keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Die Befragung findet vom 25. August bis 10. Oktober 2016 wochentags jeweils zwischen 8 und 20 Uhr statt.
Falls dabei festgestellt wird, dass ein Hund nicht gemeldet ist, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Stadt jedem Hundehalter, die Lieblingstiere unverzüglich anzumelden.
Weitere Informationen erhält man auf der städtischen Homepage www.troisdorf.de unter dem Suchbegriff „Hundesteuer“. Dort kann man auch ein Anmeldeformular herunterladen. Auskunft geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes im Troisdorfer Rathaus unter Tel. 02241/900-241 und -244.
Die Hundesteuersatzung findet man hier auf der Webseite.