Am 26. März 2015 fand in der Burg Wissem die Jurysitzung für das Investorenauswahlverfahren für die Neubebauung am Bahnhof Troisdorf statt. Das Verfahren wurde von der Stadt Troisdorf gemeinsam mit der Bahnflächen Entwicklungs Gesellschaft (BEG) NRW durchgeführt und vom Büro HJPplaner organisiert. Grundlage der damit initiierten Stadtumbauaktivitäten ist das vom Rat der Stadt Troisdorf im Jahr 2012 beschlossene Integrierte Handlungskonzept Innenstadt.
Zielsetzung des Verfahrens war die Auswahl eines Investors, der die Fläche zwischen Busbahnhof, Bahnhofsgebäude und Parkhaus an der Poststraße erwirbt, den Abriss des Bahnhofsgebäudes durchführt und den Neubau unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen und der notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen der Bahn realisiert. Damit soll auch der Zugang von der Poststraße zu den Bahngleisen und zum Tunneldurchstich attraktiver gestaltet und baulich gefasst werden.
An der Sitzung der Jury als Beurteilungsgremium nahmen, neben Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski, der Technische Beigeordnete Helmut Wiesner und Co-Dezernent Claus Chrispeels, Vertreter der BEG sowie der DB Station & Service AG sowie der Architekt und Stadtplaner Prof. Andreas Fritzen von der Hochschule Bochum teil.
Die Kommunalpolitik war durch fast alle Fraktionen des Stadtrates sowie den Ortsvorsteher von Troisdorf Mitte, Gerhard Schlich, vertreten. Die Auswahljury unter Vorsitz von Prof. Andreas Fritzen hat einstimmig eine städtebaulich wie architektonisch überzeugende Lösung für das Gelände des Bahnhofs Troisdorf ausgewählt.
Der Entwurf zeigt sowohl ein angemessenes „Gesicht zur Stadt“ als auch gute, der Lage angepasste Nutzungsvorschläge, darunter ein Hotel. In Kürze starten die Verhandlungen mit den Bietern und den Verfassern des Entwurfs zur Konkretisierung der Planung und des vorgelegten Kaufangebotes für das Gelände.
Es wird von Seiten der Stadt Troisdorf und der BEG NRW angestrebt, diese Gespräche zum Verkauf der Flächen bis zu den Sommerferien 2015 abschließen zu können. Auf Basis der Einigung mit dem Investor wird dann die Öffentlichkeit umfassend über das geplante Vorhaben informiert und der sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan für dieses Areal zur Rechtskraft gebracht.