Nach wie vor gibt es keine Einigung im Tarifkonflikt im Sozial- und Erziehungsdienst. Das trifft die Stadt Troisdorf besonders, weil sie über 27 kommunale Kindertageseinrichtungen und 14 TROGATA-Einrichtungen des Jugendamts verfügt. Seit dem 23. Juni 2015 liegt eine einvernehmliche Einigungsempfehlung der Schlichter vor, der auch die Schlichtungskommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern zugestimmt hatte.
Aber in den anschließenden Tarifverhandlungen haben die Gewerkschaften angekündigt, über die Einigungsempfehlung der Schlichter zunächst eine Mitgliederbefragung durchführen zu wollen. Erst in sieben Wochen, ab dem 13. August 2015, sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Bis dahin gilt weiterhin die Friedenspflicht. Streiks sind somit unzulässig.
„Dass die Gewerkschaften Kinder und Eltern weitere sieben Wochen über den Tarifkonflikt und drohende Streiks im Unklaren lassen wollen, ist deutlich zu kritisieren. Es liegt eine Einigungsempfehlung der Schlichter auf dem Tisch. Es gibt somit keinen Grund, den Tarifkonflikt weiter in die Länge zu ziehen“, erklärt der Erste Beigeordnete der Stadt Troisdorf, Heinz Eschbach, als zuständiger Dezernent.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwischenzeitlich die haftungsrechtlichen Fragen zur Überlassung von bestreikten Kitas an Eltern mit den kommunalen Versicherern geprüft worden sind. Ein darauf basierender Vertragstext für die Kita-Überlassung finden betroffene Eltern hier zum Download.
Auskunft seitens der Stadt geben Heidi Krüger-Herden, Sachgebietsleiterin Kitas und Tagespflege, Tel. 02241/900-575, und der Leiter des städtischen Jugendamts, Dr. Markus Wüst, Tel. 02241/900-551.
Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) hat sich auf ihrer Mitgliederversammlung für die Annahme des Schlichterspruchs ausgesprochen. Die VKA ist jederzeit bereit, trotz der erheblichen finanziellen Probleme, vor die der Schlichterspruch die Kommunen stellen wird, die einvernehmlich getroffene Einigungsempfehlung im Interesse der Kinder und Eltern, als Tarifabschluss zu unterschreiben.