Die Stadt Troisdorf hat zwei ehrenamtlich tätige Behinderten-Beauftragte, die im Rathaus Sprechstunden anbieten, um Menschen mit Behinderung und Angehörigen Tipps zu geben und ihre Sorgen und Vorschläge entgegen zu nehmen. Einer der beiden Beauftragten, Hans-Joachim Haas, hat das Ehrenamt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Ein Nachfolger wird gesucht. Der zweite Beauftragte, Horst Oberhaus, bietet weiterhin Sprechstunden an.
Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert als zuständiger Dezernent und die Leiterin des zuständigen Sozial- und Wohnungsamts, Ulrike Hanke, dankten Hans-Joachim Haas herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz und seine weitsichtigen Anregungen zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt.
Der zweite Behinderten-Beauftragte, Horst Oberhaus, hat sein Amt vor kurzem erst aufgenommen und begrüßt die Besucher seiner Sprechstunden im Troisdorfer Rathaus, Kölner Str. 176, in Zimmer 288 jeweils
montags von 17.30 bis 18.30 Uhr (außer 3. Woche im Monat) und mittwochs von 11 bis 12 Uhr in der 3. Woche eines Monats.
Die Stadt Troisdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n weitere/n ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n, die/der vom Rat der Stadt Troisdorf ernannt werden soll. Die Verankerung des Grundsatzes in der Verfassung, dass “niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, ist ein Auftrag an Staat und Gesellschaft, vorhandene Benachteiligungen abzubauen. Dieses Benachteiligungsverbot ist durch Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene inzwischen konkretisiert worden.
Beratung und Unterstützung
Auch auf örtlicher Ebene gilt es, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck hatte der Rat der Stadt Troisdorf in seiner Sitzung am 21. Juni 2005 beschlossen, zwei ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte für Troisdorf zu bestellen und deren Aufgaben und Befugnisse durch Satzung festgelegt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Behinderten-Beauftragten gehören:
- Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen in Troisdorf zu sein,
- auf die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung hinzuwirken,
- Maßnahmen anzuregen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegen zu wirken,
- die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Aufgaben, die sich aus den Behindertengleichstellungsgesetzen und daraus resultierenden weiteren Gesetzesänderungen ergeben, zu beraten und zu unterstützen,
- hinsichtlich im Stadtgebiet geplanter Maßnahmen auf die behindertengerechten Gestaltung hinzuwirken und entsprechende Stellungnahmen abzugeben.
Kompetenz und Kooperation
Bewerberinnen und Bewerber sollten daher Lebenserfahrung, soziale Kompetenz, Kenntnisse der Problemlagen von behinderten Menschen sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit dem betroffenen Personenkreis, Organisationen, Behörden und Ratsgremien mitbringen.
Die Tätigkeit ist auf die Dauer der Ratsperiode bis Herbst 2019 befristet. Weitere Auskünfte erteilt die Amtsleiterin des Sozial- und Wohnungsamtes, Ulrike Hanke, unter Tel. 02241/900-500. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2015 an die Stadt Troisdorf, Sozial- und Wohnungsamt, Frau Ulrike Hanke, Kölner Str.176, 53840 Troisdorf zu richten.