Das Nutzungsrecht an zahlreichen Grabstätten und Reihengrabstätten auf Troisdorfer Friedhöfen ist erloschen, weil die entspechenden Fristen abgelaufen sind. Die entsprechenden Listen liegen bei der städtischen Friedhofsverwaltung im Rathaus aus.
Die Nutzungsberechtigten konnten über die Meldeämter nicht mehr ermittelt werden. Sie oder deren Erben können das Nutzungsrecht wieder erwerben. Den entsprechenden Antrag muß man bis zum 31.12.2014 stellen. Die anderen Grabstätten müssen bis dahin geräumt werden, es sei denn, es sind noch Ruhefristen zu beachten.
Nach dieser Frist wird die Stadt über die Grabstätten verfügen, an denen keine Rechte mehr bestehen. Denkmäler, Einfassungen und Grabschmuck gehen dann in das Eigentum der Stadt über. Die Kosten für das Abräumen der Grabstätte trägt der Nutzungsberechtigte.
Außerdem weist die Stadt auf Gräber hin, die nicht mehr gepflegt werden. Nutzungsberechtigte konnten auch nach aufwendiger Suche nicht mehr ermittelt werden. Nach dem 31.12.2014 werden die Gräber von der Stadt eingeebnet und die Nutzungsrechte entzogen.
Das gilt auch für vernachlässigte Urnenreihengräber, Reihengräber und Kinderreihengräber. Darüber hinaus müssen sich Angehörige bis zum 31.12.2014 um die von ihnen gepflanzten Sträucher und Bäume auf Gräbern oder um Gräber herum kümmern. Viele Pflanzen sind kräftig gewachsen und beschädigen mittlerweile Grabmale oder Einfriedungen. Zudem sind einige Grabmale locker und bilden durch bauliche Mängel eine latente Unfallgefahr.
Auskunft und Einsicht in die Namenslisten erhält man in der Friedhofsverwaltung im Troisdorfer Rathaus, Kölner Str. 176, bei Volker Gasper, Tel. 02241/900-721, Rita Gottwald, Tel. 02241/900-724 und Dietrich Pankow, Tel. 02241/900-727. Die Stadt bittet um Verständnis für die Regelungen, die für einen pietätvollen, sicheren und geordneten Zustand der Troisdorfer Friedhöfe notwendig sind.