Der 25. Mai 2014 wird ein aufwändiger Mammut-Wahltag sein: Gewählt werden, im Rahmen der Kommunalwahl, der Troisdorfer Stadtrat und der Bürgermeister, außerdem der Kreistag und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Troisdorfer Integrationsrat. Darüber hinaus ist auch Europawahl. Gewählt wird am Wahlsonntag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.
Bei der Kommunalwahl können rund 59.000 Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger im Alter ab 16 Jahren wählen, bei der Europawahl 54.000 Troisdorferinnen und Troisdorfer im Alter ab 18 Jahren. Den Integrationsrat wählen knapp 8.500 Troisdorferinnen und Troisdorfer, in der Mehrzahl Migrantinnen und Migranten. Das Briefwahl-Verfahren startet Ende April 2014.
48 Wahllokale für 25 Wahlbezirke
Für die 48 Troisdorfer Wahllokale und 18 Briefwahlvorstände sucht die Stadtverwaltung 580 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für eine eventuelle Stichwahl am 15. Juni 2014 werden immerhin noch 470 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und –helfer benötigt. Die Arbeit beginnt am Wahltag um 7.30 Uhr in einem der Wahllokale. Bei den Briefwahlvorständen beginnt die Auszählung der Stimmzettel um 14.00 Uhr. Die Helferinnen und Helfer erhalten ein Erfrischungsgeld von 30 Euro und Erfrischungsgetränke während ihres Einsatzes.
Freiwillige Helferinnen und Helfer, die den komplexen Wahltag, die Arbeit im Wahllokal und die ersten Wahlergebnisse hautnah und aktiv miterleben wollen, melden sich ab sofort bei Guido Reichwald im Wahlamt, Rathaus Kölner Str. 176, Zimmer 233 (2.OG), Tel. 02241/900-312, Fax 900-8312, Mail: reichwaldg@troisdorf.de, oder bei Petra Göllner, Zimmer 232, Tel. 02241/900-311, Fax 900-8311, Mail: goellnerp@troisdorf.de. Die städtischen Mitarbeiter beantworten auch Fragen zu Wahlberechtigung, Wählerlisten und Briefwahl.
Wer sich rasch für den ehrenamtlichen Einsatz meldet, kann noch das ihm passende Wahllokal in den 25 Troisdorfer Wahlbezirken und den jeweiligen Stimmbezirken auswählen. Die Stadt dankt schon jetzt für die freundliche und einsatzbereite Unterstützung.
An Melderegister, Hausnummer und Briefkasten denken!
Die ordnungsgemäße Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl kann nur durch die Aktualität des Melderegisters garantiert werden. Das Bürgerbüro des Amts für Sicherheit und Ordnung der Stadt Troisdorf erinnert deshalb noch einmal an die Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger, sich bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde, in unserer Stadt dem Bürgerbüro im Troisdorfer Rathaus, anzumelden (§ 13 Abs. 1 MG NW). Wer aus der Stadt wegzieht, muss sich abmelden, wer innerhalb der Stadt umzieht, muss sich ummelden.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren zahlreicher Verwaltungstätigkeiten und gewährleistet insbesondere die ordnungsgemäße Zustellung der Wahlbenachrichtigung, mit der die Bürgerinnen und Bürger in dem für sie zuständigen Wahllokal am 25. Mai 2014 wählen gehen können.
Eine ordnungsgemäße Postzustellung ist aber auch nur dann möglich, wenn jedes Haus vom Eigentümer mit der für das Grundstück festgesetzten Hausnummer versehen ist und diese in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs sichtbar angebracht ist. Sollte der Haupteingang nicht zur Straßenseite liegen, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in der Nähe des Haupteinganges anzubringen. Darüber hinaus gehört zu einer zustellungsfähigen Adresse unbedingt eine namentliche Beschriftung der Briefkästen. Auskunft erhält man im Bürgerbüro im Rathaus Kölner Str. 176, Erdgeschoss.