Der 25. Mai 2014 ist Wahltag: Gewählt werden, im Rahmen der Kommunalwahl, der Troisdorfer Stadtrat und der Bürgermeister, außerdem der Kreistag und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Troisdorfer Integrationsrat. Darüber hinaus ist auch Europawahl. Gewählt wird am Wahlsonntag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.
Die ordnungsgemäße Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl kann nur durch die Aktualität des Melderegisters garantiert werden. Das Bürgerbüro des Amts für Sicherheit und Ordnung der Stadt Troisdorf erinnert deshalb noch einmal an die Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger, sich bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde, in unserer Stadt dem Bürgerbüro im Troisdorfer Rathaus, anzumelden (§ 13 Abs. 1 MG NW). Wer aus der Stadt wegzieht, muss sich abmelden, wer innerhalb der Stadt umzieht, muss sich ummelden.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren zahlreicher Verwaltungstätigkeiten und gewährleistet insbesondere die ordnungsgemäße Zustellung der Wahlbenachrichtigung, mit der die Bürgerinnen und Bürger in dem für sie zuständigen Wahllokal am 25. Mai 2014 wählen gehen können.
Eine ordnungsgemäße Postzustellung ist aber auch nur dann möglich, wenn jedes Haus vom Eigentümer mit der für das Grundstück festgesetzten Hausnummer versehen ist und diese in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs sichtbar angebracht ist. Sollte der Haupteingang nicht zur Straßenseite liegen, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in der Nähe des Haupteinganges anzubringen.
Darüber hinaus gehört zu einer zustellungsfähigen Adresse unbedingt eine namentliche Beschriftung der Briefkästen. Auskunft erhält man im Bürgerbüro im Rathaus Kölner Str. 176, Erdgeschoss.