Im Rahmen eines Bauvorhabens im Norden von Troisdorf-Spich, östlich der B 8, hat eine Luftbildauswertung der Bezirksregierung Düsseldorf ergeben, dass es auf einem Privatgrundstück einen Blindgänger-Verdachtspunkt gibt. Zurzeit wird eine Sicherheitsdetektion von einer Fachfirma für Kampfmittelbeseitigung in dem Bereich durchgeführt. Die Arbeiten werden von der Bezirksregierung, Abteilung Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), überwacht.
Am Mittwoch, 6. August 2014 musste die Sicherheitsdetektion aufgrund des hoch stehenden Grundwassers unterbrochen werden. Die Untersuchungen konnten erst fortgesetzt werden, als das Grundwasser im unmittelbaren Bereich der Baugrube abgesenkt worden ist. Dazu führte eine Fachfirma Entlastungsbohrungen durch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW haben das überschüssige Wasser abgepumpt.
Bisher nur ein Verdacht
Dass es einen Blindgängerverdachtspunkt gibt, heißt nicht, dass an der Stelle auch ein Blindgänger liegt. Es handelt sich bislang lediglich um einen Verdacht. Nach dem Abpumpen des Wassers finden heute, Donnerstag, 14. August 2014, die Sondierungsbohrungen statt, deren Ergebnisse man abwarten muss. Sollte tatsächlich ein Blindgänger in 7 Meter Tiefe gefunden werden, wird er von den Experten des KBD geborgen und falls erforderlich entschärft werden.
Ob dafür zweitweise Gebäude im Umkreis von 300 Metern geräumt werden müssen, wird bei Bedarf entschieden und rechtzeitig von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gegeben. Das betrifft ein Wohngebiet mit rund 1.200 Einwohnern. Sobald neue Informationen vorliegen, wird die Stadt Troisdorf über das weitere Vorgehen berichten. Für Rückfragen stehen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes unter Tel. 02241/900-371 zur Verfügung.
Kampfmittel und die Beseitigung
Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile wie Patronen und Granaten. Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden. Ein großer Teil des Troisdorfer Stadtgebiets liegt in so genannten Kampfmittel-Verdachtsgebieten.
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Der Umgang mit Kampfmitteln ist nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet. Auslöser für Überprüfungen von Grundstücken sind in der Regel Bauvorhaben. Bauherren sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist.