Der 25. Mai 2014 ist Super-Wahltag: Gewählt werden, im Rahmen der Kommunalwahl, der Troisdorfer Stadtrat und der Bürgermeister, außerdem der Kreistag und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Troisdorfer Integrationsrat. Darüber hinaus ist auch Europawahl. Gewählt wird an dem Wahlsonntag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Das Wahlamt der Stadt Troisdorf ist
ab dem 24. April 2014 im Rathaus geöffnet,
Kölner Straße 176, Troisdorf-Mitte, Erdgeschoss rechts, im Sitzungssaal A. An diesem Tag beginnt die Ausgabe von Briefwahlunterlagen anlässlich der Europawahl und der Kommunalwahlen. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind
Montag von 7.30 bis 19.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie am Freitag vor der Wahl, 23. Mai 2014, von 7.30 bis 18.00 Uhr (letzte Möglichkeit für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen).
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Integrationsrat kann erst ab dem 28. April 2014 erfolgen, da am 24. April der Wahlausschuss für den Integrationsrat tagt, der über die Zulassung der entsprechenden Listenwahlvorschläge entscheidet.
Stichwahl am 15. Juni
Bei einer etwaigen Stichwahl für das Amt des Landrats und/oder des Bürgermeisters, die am Sonntag, 15. Juni 2014, stattfinden wird, wird das Wahlamt zu den zuvor genannten Zeiten geöffnet sein sowie am Freitag vor der Stichwahl, 13. Juni 2014, von 7.30 bis 18.00 Uhr (letzte Möglichkeit für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen).
Auskunft über Briefwahl, Wahlberechtigung und mehr geben im Rathaus, Sitzungssaal A, Petra Göllner unter Tel. 02241/900-363, E-Mail: GoellnerP@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311, und Iris Kern unter Tel. 02241/900-360, E-Mail: KernI@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360. Auskunft über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal gibt Guido Reichwald im Rathaus, Zimmer 233, 2. OG, unter Tel. 02241/900-312, E-Mail: ReichwaldG@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich oder per Fax beantragt werden. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden, daher Unterschrift nicht vergessen! Außerdem ist die Beantragung per E-Mail (Antragsformular über die Troisdorfer Homepage www.troisdorf.de) möglich. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Selbstverständlich kann man vor Ort im Wahlamt wählen. Dazu muss man Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen.
Vollmacht für andere Personen
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht bzw. keine Betreuungsurkunde!) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; dies gilt auch für Ehepartner. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht bzw. keine Betreuungsurkunde!) nachgewiesen wird.
Das gilt auch für Ehepartner. Die bevollmächtigte Person kann nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies muss sie dem Wahlamt vor Empfang der Unterlagen schriftlich versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rück-seite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 4. Mai 2014 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Europawahl, die Kommunalwahlen und die Wahl zum Integrationsrat verschickt. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen sich mit Petra Göllner, Tel. 900-363, oder Iris Kern, Tel. 900-360, in Verbindung.