Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW von Montag besteht für beide Bauabschnitte der EL 332 Baurecht! Bürgermeister Jablonski begrüßte die Entscheidung, die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Das OVG gab damit grünes Licht für den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Umgehungsstraße, also auch für den 2. Bauabschnitt. Das Gericht hat sämtliche Anträge auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen; Rechtsmittel sind damit nicht mehr zugelassen! Bürgermeister Jablonski: „Nachdem nun uneingeschränktes Baurecht für beide Abschnitte besteht, hoffe ich, dass trotz der Auflösung des Landtages noch in diesem Jahr mit dem Bau dieser wichtigen Umgehungsstraße begonnen wird.“
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt zwischen der alten Trasse der L 332 bis zur K 29 rechtskräftig geworden war, wurden die Ingenieure bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die L 332 hat im regionalen Verkehrsnetz eine wichtige Verbindungsfunktion. Gleichzeitig ist sie zusammen mit der K 29 Autobahnzubringer für die A 59 sowie A 565 nach Köln und Bonn. Die EL 332 ist die zentrale Umgehungsstraße für die Ortsteile Eschmar und Sieglar und hat somit eine wichtige Erschließungsfunktion. Durch die K 29 n erfolgt eine Entlastung der Ortslage Kriegsdorf vom Durchgangsverkehr zur Anschlussstelle Troisdorf-Spich.
Mit intensiven Gesprächen hatte der Troisdorfer Bürgermeister sich seit seinem Amtsantritt im Herbst 2009 dem Fortgang der Planungen für die EL 332 gewidmet. Jablonski hatte das Thema Ortsumgehung für Sieglar und Eschmar zur Chefsache erklärt.