Das Landgericht Bonn hat die Stadt Troisdorf heute zu 3.000 Euro Schmerzensgeld für die Klägerin verurteilt, die sich als Passantin bei einem Unfall in der Troisdorfer Fußgängerzone Verletzungen zugezogen hatte. Das Unfallopfer ist Seniorin und war in der Von-Loe-Straße im Bereich der Fußgängerzone an einer Stufe des Straßenpflasters abgerutscht und gefallen.
Die Stadt Troisdorf sah sich nicht in der Schuld und erhielt vom Gemeinde-Versicherungsverband GVV anwaltlichen Beistand. Es handelt sich um einen Haftpflichtfall. Die Stadt Troisdorf wird zusammen mit dem GVV zunächst das Urteil, das in den nächsten Tagen zugestellt wird, prüfen und die weiteren Schritte mit dem GVV abstimmen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass die Pflasterung der gesamten Fußgängerzone, auch im Übergang zur Von-Loe-Straße, ab 2013 saniert werden wird.