Das Nutzungsrecht an 52 Grabstätten auf Troisdorfer Friedhöfen ist erloschen, weil die entspechenden Fristen abgelaufen sind. Es geht um den Alten Friedhof und den Parkfriedhof in Troisdorf-Sieglar und den Waldfriedhof in Troisdorf-Mitte, die Friedhöfe in Bergheim, Eschmar, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Kriegsdorf, Oberlar und Spich. Die entsprechenden Listen liegen bei der städtischen Friedhofsverwaltung im Rathaus aus.
Die Nutzungsberechtigten konnten über die Meldeämter nicht mehr ermittelt werden. Sie oder deren Erben können das Nutzungsrecht wieder erwerben. Den entsprechenden Antrag muß man bis zum 1. April 2010 stellen. Die anderen Grabstätten müssen bis dahin geräumt werden, es sei denn, es sind noch Ruhefristen zu beachten.
Nach dieser Frist wird die Stadt über die Grabstätten verfügen, an denen keine Rechte mehr bestehen. Denkmäler, Einfassungen und Grabschmuck gehen dann in das Eigentum der Stadt über. Die Kosten für das Abräumen der Grabstätte trägt der Nutzungsberechtigte.
Außerdem weist die Stadt auf Gräber hin, die nicht mehr gepflegt werden. Nutzungsberechtigte konnten auch nach aufwendiger Suche nicht mehr ermittelt werden. Die Gräber befinden sich auf dem Alten Friedhof und dem Parkfriedhof in Sieglar, auf dem Waldfriedhof und den Friedhöfen Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bergheim, Oberlar und Spich. Nach dem 1. Mai 2010 werden die Gräber von der Stadt eingeebnet und die Nutzungsrechte entzogen.
Das gilt auch für vernachlässigte Urnenreihengräber, Reihengräber und Kinderreihengräber. Darüber hinaus müssen sich Angehörige bis zum 1. Mai 2010 um die von ihnen gepflanzten Sträucher und Bäume auf Gräbern oder um Gräber herum kümmern. Viele Pflanzen sind kräftig gewachsen und beschädigen mittlerweile Grabmale oder Einfriedungen. Zudem sind einige Grabmale locker und bilden eine latente Unfallgefahr.
Auskunft und Einsicht in die Namenslisten erhält man in der Friedhofsverwaltung im Troisdorfer Rathaus bei Volker Gasper, Tel. 02241/900-721, und Dietrich Pankow, Tel. 02241/900-727. Die Stadt bittet um Verständnis für die Regelungen, die für einen pietätvollen, sicheren und geordneten Zustand der Troisdorfer Friedhöfe notwendig sind.