An Stelle der bisherigen Ausländerbeiräte werden gemäß NRW Gemeindeordnung in Kürze landesweit Integrationsräte gebildet. Der Troisdorfer Stadtrat hat beschlossen, dass die politische Interessenvertretung ausländischer Einwohner in fünf Wahllokalen in unserer Stadt
am Sonntag, 7. Februar 2010, gewählt wird.
Der Integrationsrat ist die direkt gewählte kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner, die sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Troisdorf ihre Hauptwohnung haben.
Dieser Personenkreis ist durch die Stadt in das Wählerverzeichnis eingetragen worden und hat bis zum 17. Januar 2010 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Darauf steht auch, wie die Briefwahl durchgeführt wird. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist der Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Ganz wichtig ist, den Antrag vor dem Absenden zu unterschreiben.
Vom 18. Januar bis einschließlich 5. Februar 2010 ist die Briefwahl im Wahlamt möglich. Wer dies wahrnehmen möchte, muss die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung und den Ausweis ins Wahlamt mitbringen. Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail über den Vordruck auf der Webseite der Stadt unter www.troisdorf.de beantragt werden.
Wahlberechtigt sind außer den Ausländerinnen und Ausländern ferner alle Deutschen in unserer Stadt, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Wahltag erworben haben. Dies kann durch Erklärung nach § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschehen sein, durch Annahme als Kind, durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder durch Einbürgerung.
Diese Personen müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 12. Tag vor der Wahl, also bis zum 26. Januar 2010 beantragen. Den Antrag findet man ebenfalls auf der Homepage der Stadt unter www.troisdorf.de. Unterschrift nicht vergessen! Den Antrag kann man auch im Wahlamt ausfüllen, dort abgeben oder per Post zusenden.
Nicht wahlberechtigt sind Personen, auf die das Aufenthaltsgesetz § 1 Abs. 2 Nr. 2+3 keine Anwendung findet sowie Asylbewerberinnen und –bewerber.
Wählbar als Mitglieder des Integrationsrates sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur die wahlberechtigten ausländischen Einwohner, sondern auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Anträge und Informationen erhält man im städtischen Wahlamt für die Wahl des Integrationsrates. Das Wahlamt, gleichzeitig Briefwahlbüro, befindet sich seit Montag, 18. Januar 2010, im Rathaus Kölner Str. 176, Zimmer E 03 im Erdgeschoss, Öffnungszeiten montags von 7.30 bis 19.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 7.30 bis 16.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Die fünf Wahllokale sind für die jeweiligen Stadtteile
Troisdorf-Mitte und Altenrath: Hauptschule Lohmarer Str. 33
Oberlar und für die Briefwahl: Rathaus Kölner Str. 176
FWH und West: Grundschule Roncallistr. 26
Spich, Kriegsdorf und Rotter See: Grundschule Kriegsdorfer Str. 48
Sieglar, Eschmar, Müllekoven und Bergheim: Grundschule Eschmar, Rheinstr. 53
Weitere Informationen findet man auch auf dieser Webseite unter der Rubrik Wirtschaft/Politik>Politik>Wahlen.