Rathaus der Stadt Troisdorf

Menschen aus der Ukraine

Mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung — UkraineAufenthFGV) wurde festgelegt, dass alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 01.02.2024 gültig sind, einschließlich Ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung fortbestehen.
Die Betroffenen müssen aufgrund dieser Rechtsverordnung keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Aufgrund dieser Rechtsverordnung und der daraus resultierenden Regelungen werden keine Verlängerungsanträge von Betroffenen angenommen. Des Weiteren werden keine Bescheinigungen über den Fortbestand des Aufenthaltsrechts ausgestellt.

Bürgermeister Alexander Biber bittet um Solidarität und Unterstützung 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach den völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Ukraine befinden sich aktuell hunderttausende Menschen auf der Flucht, die jetzt auch in Deutschland, die jetzt auch in Troisdorf ankommen.

Die Angriffe auf die Ukraine sind ein historischer Einschnitt, der viele Menschen auch bei uns zutiefst erschüttert hat. Viele Bürger*innen, Vereine und Institutionen zeigen bereits Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und senden mit ihren Aktionen wichtige Friedenszeichen. Auch die Troisdorfer Stadtverwaltung unternimmt derzeit alles, um sich auf die Aufnahme von Geflüchteten vorzubereiten um auch auf kommunaler Ebene ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Die Stadt Troisdorf bittet alle Einwohner*innen um Unterstützung und Hilfe mit Wohnungs- und Unterbringungsangeboten. Antworten zu aktuell wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang haben wir hier zusammengestellt.

In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben die Troisdorfer*innen in beeindruckender Weise Zusammenhalt und Solidarität mit den Geflüchteten gezeigt. Lassen Sie uns diesem guten Beispiel auch in der aktuellen Situation folgen. Im Namen der Stadt Troisdorf danke ich bereits jetzt allen Unterstützer*innen.

Ihr Alexander Biber

Bürgermeister

Fragen und Antworten zur Aufnahme und Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine flüchten

Rechtliche und organisatorische Fragen 

  • Wie wird die Zuteilung erfolgen?

    Schutzsuchende Personen aus der Ukraine sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht.

    Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW
    Tel.: 02931 82-6600
    E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
    Gersteinring 50
    44791 Bochum

  • Gibt es eine Koordinierungsstelle?

    Das Amt für Soziales, Wohnen und Integration ist vollumfänglich für alle Fragen in diesem Kontext zuständig, da auch die örtliche Ausländerbehörde Teil dieses Amtes ist. In Abstimmung mit allen involvierten Dienststellen der Stadt Troisdorf koordiniert das Amt für Soziales, Wohnen und Integration die Unterbringung von zugewiesenen oder anderweitig in Troisdorf eintreffenden geflüchteten Menschen.

  • Wer ist schutzberechtigt?

    Ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24.02.2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine vertreiben wurden.

    Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die seit dem 24.02.2022 aus der Ukraine fliehen mussten und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können (z.Bsp. als Flüchtling anerkannte Personen, Asylbewerber).

    Familienmitglieder von Angehörigen der beiden o.g. Gruppen, wenn die Familie schon in der Ukraine bestand.

  • Ausschlussgründe

    Bei Personen, die schwerster Straftaten verdächtig sind, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine schwere nichtpolitische Straftat begangen haben wird kein vorübergehender Schutz im Sinne des § 24 AufenthG gewährt.

  • Was können ukrainische Staatsangehörige nach der visumsfreien Einreise tun, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

    Ukrainische Staatsangehörige sollten sich nach Zuweisung in die Stadt Troisdorf aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung umgehend bei dem Bürgerbüro (Meldeamt) anmelden. Den Termin hierfür, teilen Sie bitte per E-Mail über auslaenderamt@troisdorf.de der Ausländerbehörde Troisdorf mit. Von dort erhalten Sie umgehend einen Termin zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bitte unter den Rufnummern 02241-900476 oder 02241-900327. In der Regel erfolgt die melderechtliche und ausländerrechtliche Erfassung automatisch durch die Kolleg*innen des Hauses.

Leben der Ukrainer*innen in Deutschland

  • Was ist zu tun, wenn ich ukrainische Flüchtlinge aufgenommen habe?

    Sollten Sie die ukrainischen Flüchtlinge bei sich untergebracht haben und auch eine dauerhafte Unterbringung garantieren können, werden Sie gebeten folgende Schritte einzuleiten:

    1. Anmeldung unter Ihrer Anschrift beim Bürgerbüro – nur mit Termin möglich -, kann aber in Notfällen (hier Unterbringung von Flüchtlingen) kurzfristig angeboten werden. Hierbei ist das Bürgerbüro zentral unter der Durchwahl 900-901 oder dem E-Mail-Postfach Buergerbuero@troisdorf.de erreichbar. Bitte Rückrufnummer angeben.
    2. Danach Anmeldung beim Ausländeramt. Hier ist eine Terminvereinbarung per Mail unter Auslaenderamt@troisdorf.de möglich. Bitte Rückrufnummer angeben.
    3. Danach Beantragung von existenzsichernden Leistungen. Für erwerbstätige Menschen außerhalb des Rentenalters nach dem SGB II (Bürgergeld) zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes beim örtlichen Jobcenter, Sieglarer Straße 2 in 53840 Troisdorf.

    Für nicht-erwerbsfähige Menschen oder Renter*innen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beim örtlichen Sozialamt.

    Wichtig: Einrichtung eines Kontos bei einer deutschen Bank – geht entweder mit dem Pass oder mit einer zusätzlichen Bescheinigung der Ausländerbehörde.

    Sollten Sie eine dauerhafte Unterbringung nicht gewährleisten können, werden Sie gebeten mit den aufgenommenen ukrainischen Geflüchteten eine Landeserstaufnahmeeinrichtung aufzusuchen und sich dort schutzsuchend melden.

    Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW
    Tel.: 02931 82-6600
    E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
    Gersteinring 50
    44791 Bochum

  • Leistungen des Jugendamtes für ukrainische Flüchtlinge 

    Das Jugendamt der Stadt Troisdorf unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien in vielfältiger Weise. Das Jugendamt ist zuständig für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen, für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in Kindertagespflege und im Offenen Ganztag an Grundschulen („TROGATA“), für Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder sowie bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen an die im Folgenden aufgeführten Kontaktpersonen des Jugendamtes:

    1.)    Beratung zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen:

    2.)    Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und TROGATA (Tagesbetreuungsangebote für Kinder von 0 bis 14 Jahren)

    • Fr. Quabeck (Abteilungsleiterin Kindertagesbetreuende Einrichtungen) Tel:   02241-900575 /  e-mail: quabeckM@troisdorf.de

    3.)    Spiel- und Freizeitangebote für Kinder ab 6, Jugendliche und junge Erwachsene

    • Fr. Böhm (Sachgebietsleiterin Jugendarbeit und Spielflächen) Tel: 02241-900532 /  e-mail: boehmAl@troisdorf.de

    4.)    Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder

    • Zentrale Tagesdienst-Telefonnummer der Abteilung Soziale Dienste: 02241-900474
    • Zentrale Telefonnummer der Familien- und Erziehungsberatungsstelle: 02241-900598

    5.)    Meldung von und Beratung bei möglichen Kindeswohlgefährdungen

    • Zentrale Tagesdienst-Telefonnummer der Abteilung Soziale Dienste: 02241-900474
    • Hr. Brand-Kruth (Sachgebietsleiter des Kinderschutzfachdienstes des Jugendamtes): Tel.:  02241-900506 / mail: brandM@troisdorf.de
    • Hr. Pütz (Abteilungsleiter Soziale Dienste) Tel.:   02241-900571 /   e-mail: puetzMar@troisdorf.de

    Bei nicht zuordbaren oder generellen Anliegen aus dem Themenbereich der Kinder- und Jugendhilfe wenden Sie sich bitte an das Jugendamt per mail unter jugendamt@troisdorf.de 

  • Gesundheit/Krankenversicherung

    Nach Beantragung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfolgt eine Anmeldung bei einer Krankenkasse. Infolgedessen können Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, sobald die Anmeldung erfolgt ist.

  • Hilfe bei traumatischen Erlebnissen 

    Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) machen die Angebote der Traumaambulanzen für von Krieg und Flucht traumatisierte Menschen aus der Ukraine kurzfristig zur Erstversorgung zugänglich. Neben dem regulären Angebot psychotherapeutischer Einzelbehandlungen werden auch Gruppentherapien und Behandlungen durch niedergelassene Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit entsprechender Sprachkompetenz finanziert.

    Ebenso ist eine psychosoziale Beratung für schwer belastete Menschen durch psychosoziale Zentren für Geflüchtete möglich. Für die Finanzierung der Angebote, einschließlich notwendiger Kosten für die Überwindung von Sprachbarrieren, stellt das Gesundheitsministerium in einem ersten Schritt Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
     
    „Die schrecklichen Ereignisse von Krieg und Flucht haben oftmals schwerwiegende psychische Folgen. Damit den Geflüchteten aus der Ukraine in einer sicheren Umgebung schnell und gut geholfen werden kann, haben wir mit den Traumaambulanzen der Landschaftsverbände erstklassige Partner gefunden. Hier kann auch in niedrigschwelligen psychosozialen Angeboten das Erlebte verarbeitet und damit ein erster Schritt in ein normaleres Leben getan werden“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
     
    Betroffene können sich unmittelbar an eine Traumaambulanz wenden. Informationen zu den Standorten sind hier zu finden:

    •    www.lvr.de/traumaambulanzen
    •    www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/schnelle-hilfe
     
    Die Angebote richten sich an Menschen, die nach dem Kriegsausbruch aus der Ukraine geflüchtet sind, und sollen als „schnelle Hilfe“ im Rahmen der bestehenden Kapazitäten der Traumaambulanzen den Einstieg in weitere medizinische Hilfestellungen vereinfachen.
     
    Die psychotherapeutische Behandlung umfasst bis zu fünf Einzelsitzungen oder bis zu zehn Sitzungen Gruppentherapie. Die Gruppentherapie ist ein neues Angebot, das nicht zum regulären Behandlungsumfang der Traumaambulanzen gehört. Außerdem können auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nicht in den Traumaambulanzen beschäftigt sind, die Geflüchteten außerhalb des regulären Verfahrens behandeln.
     
    Die psychosoziale Beratung ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund der psychischen Belastung infolge von Krieg und Flucht Schwierigkeiten haben, sich in Deutschland zu integrieren und daher eine stabilisierende Unterstützung benötigen. Das Angebot gehört ebenfalls nicht zum sonst üblichen Leistungsumfang. Die psychosoziale Beratung erfolgt durch psychosoziale Zentren für Flüchtlinge durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation und Kenntnissen in Psychotraumatologie oder Traumapädagogik. Finanziert werden stundenunabhängige Einzelberatungen und stabilisierende Gruppenangebote.
     
    Was sind Traumaambulanzen?

    Bei den Traumaambulanzen handelt es sich eigentlich um Anlaufstellen für die Akutversorgung von Betroffenen insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten. Schwerpunkt ist die psychotherapeutische Erststabilisierung. Die Angebote wurden eingerichtet, um Gewaltopfern eine zügige psychologische Akutversorgung innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden zu ermöglichen. Das Personal in den Trauumaambulanzen ist aufgrund seiner psychotherapeutischen Ausbildung und Erfahrung bestens aufgestellt, um auch von Krieg und Flucht traumatisierten Menschen zügig und professionell zu helfen.

    Weitere Adressen und Einrichtungen
    • Universitätsklinikum Bonn, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrische Institutsambulanz

    Sprechstunde für geflüchtete Menschen mit psychischen Erkrankungen
    https://www.ukbonn.de/psychiatrie-und-psychotherapie/klinik/ambulante-behandlung/sprechstunde-fuer-gefluechtete-menschen-mit-psychischen-erkrankungen/

    Traumaambulanz

    Viele Menschen machen in ihrem Leben Erfahrungen traumatischen Ausmaßes wie schwere Unfälle, Naturkatastrophen oder Gewalttaten. Solche Erlebnisse können bei einigen der Betroffenen schwerwiegende psychische Folgen verursachen, die dann professionell behandelt werden müssen.
    Die LVR-Klinik Köln hat im Jahr 2008 eine Traumaambulanz eröffnet. Sie bietet Hilfe für direkt Betroffene, aber auch für Personen, die indirekt als Zeuge oder Helfer beteiligt waren und Probleme damit haben, das Geschehene zu verkraften.

    Anschrift und Anfahrt

    Wilhelm-Griesinger-Str. 23, 51109 Köln
    Gebäude N
    Telefon: +49 (0) 221 / 8993-610
    Telefax: +49 (0) 221 / 857 563

    Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 bis 16:30 Uhr Gesprächstermine können zeitnah angeboten werden.

    In akuten Fällen ist außerhalb der Öffnungszeiten eine erste telefonische Beratung durch den Notdienst der Klinik rund um die Uhr möglich (Tel.: +49 (0)221-8993-612).

    LVR Bonn 

    Traumaambulanz Bonn

    Kinderneurologisches Zentrum
    Gustav-Heinemann-Haus
    Waldenburger Ring 46
    53119 Bonn

    Zu den Anfahrtsbeschreibungen

    Auskunft - Kontakt - Termine

    Sozialpädiatrisches
    Zentrum (SPZ)

    Telefon 0228 6683-130

    Ansprechpartner

    Judith Fox

    Dipl. Heilpädagogin; Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

    Telefon (0228) 6683 - 138

    judith.fox@lvr.de

    Dr. Stefan Reichelt

    Diplom-Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Traumatherapeut

    Telefon 0228 6683-144

    stefan.reichelt@lvr.de

    Ambulanz für seelisch traumatisierte Kinder und Jugendliche

    Körperliche oder sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, Verkehrsunfälle, Naturkatastrophen, Krankheit oder der Verlust naher Angehöriger kann sich tief  in Körper, Geist und Seele von Kindern und Jugendlichen eingraben.
    Quälende und immer wiederkehrende Erinnerungen, Ängste, Schlafstörungen, Schulschwierigkeiten, aber auch aggressives Verhalten, der Verlust des Vertrauens in andere Menschen und der Rückfall in kleinkindhaftes Verhalten können die Folge sein.

    Eine frühzeitige kinder- und jugendpsychatrische und psychotherapeutische Behandlung kann verhindern, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt bleiben.
    In unserer Traumaambulanz bieten wir kurzfristig einen Gesprächstermin mít einer Ärztin/einem Arzt oder einer Psychologin/einem Psychologen an.

    Anmeldungen über das Sekretariat der Traumaambulanz:

    +49 221 8907 -2085

    Ambulanz für Psychotraumatherapie
    Kontakt der Praxis

    APP KÖLN
    Hauptstraße 305
    51143 Köln

    02203-591500

    Telefon-Sprechzeit für Patienten:

    montags und mittwochs:
    9:30 bis 11:30 Uhr

    donnerstags:
    14:00 bis 15:30 Uhr

    freitags:
    14:30 bis 16:00 Uhr

  • Leistungen des Jobcenters

    Die Bundesregierung hat entschieden, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG haben, ab dem 01.06.2022 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt seitens des Jobcenters erhalten. Bisher erhalten alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen können, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Um sicherzustellen, dass der Übergang der Leistungsgewährung zum Jobcenter reibungslos vonstattengehen kann, werden die Menschen aus der Ukraine gebeten, die folgenden Kurzinformationen zur Kenntnis zu nehmen und die in der Sammelmappe Ukraine hinterlegten Unterlagen auszufüllen und an das Jobcenter zu übermitteln.

  • Erwerbstätigkeit

    Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erlaubt. Da Art 12 der vom Europäischen Rat beschlossenen Richtlinie auch die Gestattung der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung als Anspruch formuliert wird auch die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung erlaubt. Einer Zustimmung der Bundesagentur bedarf es in diesem Fall nicht.

  • Nutzung des ÖPNV im VRS-Gebiet

    Für Geflüchtete besteht die Möglichkeit, einen Mobilpass über das Jobcenter zu erhalten.
    Weitere Informationen zu Vergünstigungen erhalten Sie über die zuständigen Anlaufstellen.

    Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
    Steinstraße 31
    53844 Troisdorf-Sieglar

    E-Mail: post@rsvg.de
    Tel.: 02241 499-0 (Zentrale)
    Fax: 02241 499-222

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do. 9:00 - 15:00 Uhr
    Fr. 9:00 - 13:00 Uhr

  • Familiennachzug

    Ehegatten und minderjährige Kinder können in das Bundesgebiet nachziehen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und die Familienangehörigen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen werden oder sich in einem Drittstaat befinden und schutzbedürftig sind. Von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gem. § 5 Abs. 1 (Sicherung Lebensunterhalt, Vorliegen einer geklärten Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtvorliegen eines Ausweisungsinteresses, Erfüllung der Passpflicht).

  • Wie werden angekommene ukrainische Flüchtlinge unterstützt?

    Ukrainer*innen, die einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG gestellt haben oder stellen werden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach besteht ein Anspruch auf Grundleistungen, Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft sowie die medizinische Versorgung durch eine Krankenversicherung gem. § 264 SGB V mit Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte der Techniker Krankenkasse. 

  • Informationen des Rhein-Sieg-Kreises

    Weiterführende Informationen des Rhein-Sieg-Kreises, z. B. zu Aufenthaltsregelungen, finden Sie unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/ukraine 

  • Hilfe für Haustiere

    Links zu Hilfsangeboten zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten mit ihren Haustieren bzw. zur Unterbringung von ukrainischen Haustieren finden sich hier:

    TASSO e. V. hat nun ebenfalls eine Vermittlungsplattform für Unterkünfte für Mensch und Tier eingerichtet: https://help.tasso.net/de/ .

    Weitere Einzelheiten können in der aktuellen Pressemitteilung unter

    https://www.tasso.net/Presse/Pressemitteilungen/2022/hilfe-fuer-menschen-und-tiere-aus-der-ukraine nachgelesen werden.

    Weitere Hilfsangebote finden Sie hier:

    https://help-ukraine-animals.info/

    https://www.unterkunft-ukraine.de/

    https://pet-info-ukraine.de/ (Liste von Tierärzten und Klinken, die ihre Hilfe anbieten)

    https://apps-eu01.app-controller.net/73a40880-be3d-4125-9ef9-028ad644c151/app/index.html

  • Telefonseelsorge 

    Die Bilder, die wir aus der Ukraine sehen, sind verstörend und für manche retraumatisierend. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Deutschen Telefonseelsorge helfen rund um die Uhr, mit bedrückenden Gefühlen und Angst umzugehen. Die Hotline ist kostenfrei.

    Telefonnummer: 0800 1110111 und 0800 1110222 
     https://www.telefonseelsorge.de/

  • Sprachkurse für ukrainische Kriegsflüchtlinge

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder einer „Fiktionsbescheinigung die bestätigt, dass ein Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt ist, können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Vom Kostenbeitrag werden Sie befreit. Es gibt verschiedene Angebote, z Bsp. Für Frauen oder Eltern.

    https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/Integrationsangebote/integrationsangebote-node.html

    Deutschlernen mit dem ukrainischsprachigen vhs-Lernportal

    Die Deutschkurse auf der Lernplattform vhs-lernportal.de gibt es jetzt in einer Version auf Ukrainisch: Anmeldemaske, Bedienoberfläche und Aufgabenstellungen wurden übersetzt. Alle Kurse stehen kostenfrei zu Verfügung. Es werden nur ein Smartphone und Internetzugang benötigt.

    So können Geflüchtete, die noch keinen Platz in einem Deutschkurs vor Ort gefunden haben, die Zeit nutzen, um selbständig mit dem Deutschlernen zu beginnen. Wer Ukrainer*innen auf das Angebot hinweisen möchte, findet hier Flyer und digitale Vorlagen: vhs-lernportal.de/materialbestellung 

    Gratis-Vokabeltrainer für Kinder und Jugendliche

    #digiclass bietet für Kinder und Jugendliche einen Gratis-Vokabeltrainer in Deutsch/Ukrainisch und Deutsch/Russisch an. Er ist sowohl als App als auch als Web-Link verfügbar. Es wird ein altersangemessener Grundwortschatz mit visueller und auditiver Unterstützung vermittelt. Der Vokabeltrainer eignet sich besonders im Primarbereich für den ersten Spracherwerb in der deutschen Sprache, sowohl im Unterricht als auch für das selbstständige Lernen.

  • Online-Plattform Immigration4Ukraine 

    Informationen zur Online-Plattform Immigration4Ukraine für rechtliche Unterstützung von Geflüchtete aus der Ukraine Immigration4Ukraine ist

    eine Online-Plattform für Geflüchtete aus der Ukraine, die rechtliche Unterstützung benötigen. Damit soll den geflüchteten Menschen schnell rechtliche

    Orientierung zur Verfügung gestellt werden, sodass sie sich gut informiert und rechtsicher auf ihren Weg nach und durch Europa begeben und sich dort

    zurechtfinden können. Neben aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen geht es vor allem um Rechtsfragen zum Alltag - zu Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit u.a..  

    Das Besondere an Immigration4Ukraine ist, dass die rechtlichen Informationen in einfacher, schnell verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Auf Englisch und Ukrainisch. Die Plattform bietet:  

    ·         FAQs - Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen von unseren Partnerkanzleien

    ·         Quick Legal Aid Guides - leicht verständliche Infografiken zu rechtlichen Fragen auf Social Media

    ·         Online-Vermittlung - Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Rechtsberater*innen

    Sie erreichen das Angebot auf Social Media unter: 

    Website: https://immigration4ukraine.eu/

    Instagram: https://www.instagram.com/immigration4ukraine/  

    Facebook: https://www.facebook.com/Immigration4Ukraine-100403259330160

    LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/79426642 

    Twitter: https://mobile.twitter.com/Immigration4Uk1 

Unterbringung der Ukrainer*innen

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterbringungsmöglichkeiten habe?

    Unterbringungsangebote können über die Mailadresse Amt-fuer-Soziales-Wohnen-und-Integration@troisdorf.de an die Stadt Troisdorf gerichtet werden.

  • Was passiert mit meinem Wohngeld, wenn ich Menschen aufnehme? Erhöht sich dann der Wohngeldbetrag? Aktuelle Meldung MHKBG – Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Wohngeldhaushalte. 

     Das MHKBG erreichen vermehrt Anfragen, welche wohngeldrechtlichen Auswirkungen die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Wohngeldhaushalte hat. Die geflüchteten Personen rechnen nicht zum wohngeldrechtlichen Haushalt, da deren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen nicht in dem aufnehmenden Haushalt liegt (vgl. Nr. 1.03 WoGVwV).

    Bei laufenden Wohngeldfällen ist daher zunächst zu unterstellen, dass die Aufnahme in den Haushalt nicht länger als zwei Monate andauert, so dass ein Tatbestand für eine Neuberechnung von Amts wegen nach § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WoGG derzeit nicht vorliegt.

    Solange die aufgenommenen Geflüchteten nicht zum wohngeldrechtlichen Haushalt rechnen, ist auch keine Erhöhung des Wohngeldes nach § 27 Absatz 1 WoGG möglich (je nach aufgenommener Personenzahl kann es zu Schwierigkeiten mit der Plausibilität kommen).

    Ob bei einer länger andauernden Aufnahme die Miete nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 WoGG anteilig (bei Nummer 2 nach Wohnfläche, bei Nummer 3 nach Bewohneranzahl) zu reduzieren ist oder ob im Hinblick auf das private Engagement Ausnahmeregelungen möglich sind, muss vom für Wohngeldrecht zuständigen BMWSB entschieden werden.

    Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an das BMWSB gerichtet, eine Rückäußerung steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Arbeitskreises Wohngeld am 22.03.2022 behandelt wird. 

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