Gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Stadt Troisdorf als Kommune mit bis zu 100.000 Einwohnern verpflichtet, eine KWP bis zum 30. Juni 2028 aufzustellen.
Wo steht die Stadt Troisdorf?
Die KWP umfasst folgende Schritte:
1. Beschluss oder die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung
Mit dem Haushaltsbeschluss hat die Stadt Troisdorf formal auch die Entscheidung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans gem. WPG getroffen. Derzeit wird die Vergabe vorbereitet. Als weitere Schritte erfolgen:
2. Eignungsprüfung (§ 14)
3. Bestandsanalyse (§ 15)
4. Potenzialanalyse (§ 16)
5. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios (§ 17)
6. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18) sowie Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19)
7. die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (§ 20)
Wichtigster Akteur und Partner bei der KWP sind die Stadtwerke Troisdorf (SWT). Hier besteht seit längerem ein regelmäßiger Austausch über die geplanten städtebaulichen Entwicklungen und deren Energie- und Wärmeversorgung. Seit 2014 betreiben die SWT bereits erfolgreich kalte Wärmenetze (Geothermie). Sie stellen somit bereits jetzt eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Neubaugebieten sicher und berücksichtigen die Voraussetzungen für unterschiedlichste Wärmetechnologien in den einzelnen Stadtgebieten.
Bedeutung der KWP für die Bevölkerung und die Akteure in Troisdorf
Klar ist, spätestens ab 2045 wird kein fossiles Gas mehr durch das Netz strömen, und Heizungsanlagen dürfen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Jeder muss sich also Gedanken machen, wie er sein Eigenheim darauf vorbereitet. Die KWP bildet dabei die Grundlage für die Ausgestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung auf unserem Stadtgebiet. Dafür werden im Rahmen der KWP verschiedenste Methoden der Wärmeversorgung unter den aktuellen Rahmenbedingungen untersucht. So soll die KWP einen sinnvollen Rahmen für die zukünftige Wärmeversorgung stecken. Die KWP ist jedoch ausdrücklich kein Instrument für die individuelle Gebäude-Sanierungs- und Heizungsplanung der Bevölkerung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für eine individuelle Energieberatung können Sie sich beispielsweise an die Verbraucherzentrale NRW wenden.
Bei der KWP gilt Energieeffizienz weiterhin als der wichtigste Baustein. Bezogen auf Gebäude heißt das, dass zunächst Einsparungen im Wärmeverbrauch, insbesondere durch Wärmedämmung erzielt werden sollen.
Ob in Troisdorf zukünftig genügend Biogas oder Wasserstoff zu Heizzwecken zur Verfügung stehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt fraglich und wird im Rahmen der KWP überprüft. Der Einbau einer neuen Gasheizung ist somit durch die Vorgaben des GEG mit Risiken verbunden. Dieses fordert bei Einbau einer neuen Gasheizung die Einhaltung von Quoten für Biomasse oder Wasserstoff ab 2029.
Um die Vorgaben des GEG an Heizungsanlagen zu erfüllen, eignet sich aktuell der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe. Diese gelten als effizienteste Versorgungstechnologien.

Wo in Troisdorf zukünftig Wärmenetze ausgebaut werden oder neu entstehen, wird ebenfalls in der KWP untersucht und geplant.
Im Gegensatz zum GEG ist die KWP ein reines Planungsinstrument und löst keine Pflichten aus. Sie wird als strategisch wichtiges Instrument für die gesamtstädtische Planung benötigt und weist in Zielszenarien perspektivisch Eignungsgebiete für unterschiedlich Wärmeversorgungsarten aus. Sie bietet somit Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern, Versorgern, der Wohnungsbranche, Gewerbetreibenden und vielen weiteren Akteuren Anhaltspunkte für Ihre jeweiligen individuellen Entscheidungen, damit die Wärmewende auch in Troisdorf gelingt.