Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf

Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude bzw. Grundstücke in der Stadt klimarobuster zu gestalten, hat die Stadt Troisdorf eine Vielzahl an neuen Fördertöpfen geschaffen.

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind wichtiger denn je. Schon heute ist der Klimawandel spürbar - anhaltende Hitze- und Trockenperioden, starke Niederschläge und Überschwemmungen treten immer häufiger auf. Umso wichtiger ist es sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Städte, Gebäude und Grünflächen an zukünftige Klimaveränderungen anzupassen.

Derzeit können keine Anträge gestellt werden! Die Fördertöpfe zur Energetischen Sanierung, Klimafreundlichen Technologien, Klimafolgenanpassung und Balkonkraftwerken sind derzeit ausgeschöpft.

Da die Förderrichtlinie 2021-22 inzwischen nicht mehr der aktuellen Lage gerecht wird (u.a. aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Reform der staatlichen Förderprogramme), wird sie derzeit für das Jahr 2023 überarbeitet. Nach fachlicher Begutachtung durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wird die Richtlinie zunächst dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Sobald die aktualisierte Richtlinie beschlossen ist, können wieder Anträge der Bürger*innen entgegengenommen werden. Aufgrund der Terminabfolge der Rats- und Ausschusssitzungen kann das neue Förderfenster voraussichtlich im Mai 2023 nach Beschluss der Förderrichtlinie 2023 geöffnet werden.

Städtische Förderprogramm-Hotline: 02241-900 9233

Diese Webseite wird aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.


Förderprogramm 2021/2022

Teil A – Energetische Gebäudesanierung von Bestandsgebäuden
(Wohngebäude mit Baujahr bis 1990)

  • Wärmedämmung von Dach und Fassaden
  • Fenster- und Haustürtausch
  • Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Solaranlagen oder deren Nachrüstung mit Batteriespeicher
  • Smart Home Anlagen zur Steuerung von Heizungstechnik
  • Private Wallboxen

Teil B – Klimafreundliche Technologien
(in Wohngebäuden ab Baujahr 1991)

  • Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Solaranlagen oder deren Nachrüstung mit Batteriespeicher
  • Smart Home Anlagen zur Steuerung von Heizungstechnik
  • Private Wallboxen

Teil C – Anpassungsmaßnahmen
(Maßnahmen in Eigenleistung sind hier möglich)

  • Einbau einer Regenwasserzisterne ab 2m3 Volumen
  • Entsiegelung von Flächen
  • Rückbau und Begrünung von Schottergärten

Teil D – Solarmodule für die Steckdose
sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter (mit Einverständniserklärung des Vermieters)

  • Sog. Balkonkraftwerke mit Stecker zur Einspeisung von Solarstrom in den häuslichen Stromkreislauf; max. 600 Watt Leistung

    Zu beachten ist, dass Plug-In-Anlagen genau wie andere Stromerzeugungsanlagen, beim Netzbetreiber (hier Stadtwerke Troisdorf) angemeldet sowie im     Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden müssen.
    Außerdem ist in den meisten Fällen ein Zählertausch erforderlich, der für Sie kostenfrei von den Stadtwerken durchgeführt wird.

Über Einzelheiten zur Förderung der Maßnahmen informiert die zum Herunterladen bereitgestellte Förderrichtlinie der Stadt Troisdorf:

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