Wohn-Berechtigungs-Schein und Vermittlung von Wohnungen

Wohn-Berechtigungs-Schein und Vermittlung von Wohnungen

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Wir schicken Ihnen dann eine E-Mail oder SMS mit Infos.

In den Infos steht,

wie Sie an dem Beratungs-Gespräch teilnehmen können.

 

Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen,

dann schauen Sie in der E-Mail oder SMS nach.

Darin steht, wie Sie absagen können.

Unser Angebot

Hier bekommen Sie Infos zu diesen Fragen:

  • Wie kann ich einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen?
  • Welche Papiere brauche ich für den Antrag?
  • Welches Einkommen darf ich haben?
  • Wie groß darf die Wohnung sein?
  • Was kostet der Wohn-Berechtigungs-Schein?
  • Wie fülle ich den Antrag richtig aus?
  • Ich brauche eine Wohnung.
    Wie bekomme ich Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung?

Wie fülle ich den Antrag für die Wohnungs-Vermittlung richtig aus?

Wenn das Büro geschlossen ist,

finden Sie hier mehr Infos auf unserer Intern-Seite:

Kontakt

Abteilung Wohnungs-Wesen

Frau L. Kaiser

 022 41 900 668

 022 41 900 866 8

 wbs-wohnungsvermittlung@troisdorf.de

Frau S. Köse

 022 41 900 666

 022 41 900 866 6

 wbs-wohnungsvermittlung@troisdorf.de

Adresse

Raum 186
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Anja Sandtner, 2024

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