Wohn-Berechtigungs-Schein und Vermittlung von Wohnungen
Wohn-Berechtigungs-Schein und Vermittlung von Wohnungen
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Wir schicken Ihnen dann eine E-Mail oder SMS mit Infos.
In den Infos steht,
wie Sie an dem Beratungs-Gespräch teilnehmen können.
Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen,
dann schauen Sie in der E-Mail oder SMS nach.
Darin steht, wie Sie absagen können.
Unser Angebot
Hier bekommen Sie Infos zu diesen Fragen:
- Wie kann ich einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen?
- Welche Papiere brauche ich für den Antrag?
- Welches Einkommen darf ich haben?
- Wie groß darf die Wohnung sein?
- Was kostet der Wohn-Berechtigungs-Schein?
- Wie fülle ich den Antrag richtig aus?
- Ich brauche eine Wohnung.
Wie bekomme ich Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung?
Wie fülle ich den Antrag für die Wohnungs-Vermittlung richtig aus?
Wenn das Büro geschlossen ist,
finden Sie hier mehr Infos auf unserer Intern-Seite:
Kontakt
Abteilung Wohnungs-Wesen
Frau L. Kaiser
022 41 900 668
022 41 900 866 8
wbs-wohnungsvermittlung@troisdorf.de
Frau S. Köse
022 41 900 666
022 41 900 866 6
wbs-wohnungsvermittlung@troisdorf.de
Adresse
Raum 186
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Anja Sandtner, 2024