Fachstelle für behinderte Menschen
Fach-Stelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben
Die Fach-Stelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben ist eine Beratungs-Stelle für:
- Arbeit-Nehmer mit Behinderung,
Arbeit-Geber mit Betriebs-Sitz in Troisdorf,
- Betriebs-Rat,
Personal-Rat und
Schwerbehinderten-Vertretungen.
Unsere Angebote
Wir haben ein großes Angebot an Hilfen.
Zum Beispiel:
- Geld-Hilfen und
- persönlichen Hilfen.
Außerdem beraten wir Sie,
wenn es um die Arbeit geht.
Zum Beispiel bei diesen Fragen:
- Wie kann ich eine Arbeit finden?
- Wie kann ich Gelder bekommen?
- Was muss ich bei der Arbeit beachten?
Hilfen für Arbeit-Nehmer
Beratung und Infos
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Arbeit.
Wir helfen Ihnen besonders bei diesen Fragen:
- Ich brauche einen behinderten-gerechten Arbeits-Platz.
Welche Hilfen kann ich dafür bekommen?
- Ich habe Probleme oder Streit an meinem Arbeits-Platz.
Können Sie mir helfen?
Wenn es ein Problem oder Streit gibt,
dann helfen wir Ihnen:
- Wir hören uns alle Seiten an.
- Wir finden heraus,
was das Problem ist. - Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Wenn wir keine Lösung finden,
dann entscheidet das Inklusions-Amt vom LVR.
Geld-Hilfen für Arbeit-Nehmer mit Behinderung
Manchmal bekommen Arbeit-Nehmer mit Behinderung Geld-Hilfen.
Einen Teil von den Hilfen bezahlt die Fach-Stelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben.
Den anderen Teil bezahlt das Inklusions-Amt beim LVR.
Diese Geld-Hilfen bieten wir Ihnen an:
- Wir helfen Ihnen dabei,
technische Arbeits-Hilfen zu bekommen. - Wir leihen Ihnen Geld,
wenn Sie sich selbständig machen wollen.
Oder wenn Sie selbständig bleiben wollen. - Wir helfen in besonderen Lebens-Lagen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie arbeitslos werden oder eine Familie gründen.
Außerdem helfen wir Selbständigen mit Behinderung und Beamten mit Behinderung,
wenn sie Probleme damit haben:
- Dem Weg zum Arbeits-Platz.
- Der Suche nach einer barrierefreien Wohnung.
- Der Einrichtung für die Wohnung.
- Der Pflege von der Wohnung.
Sie haben Fragen zu unseren Hilfen haben oder
Sie brauchen eine Beratung?
Dann können Sie uns gerne anrufen:
022 41 900 519
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Für einen Antrag brauchen Sie einen Nachweis über die Behinderung.
Und Sie brauchen auch verschiedene andere Unterlagen.
Aber hier kommt es darauf an,
welche Hilfe Sie beantragen wollen.
Bitte fragen Sie bei uns nach.
Sie können und anrufen oder vorbeikommen:
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
022 41 900 519
Hilfen für Arbeit-Geber
Beratung und Infos
Wir beraten Arbeit-Geber,
wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen wollen.
Wir helfen auch bei Problemen oder Streit am Arbeitsplatz.
Dann vermitteln wir zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit Behinderung.
Geld-Hilfen für Arbeit-Geber
Arbeit-Geber müssen Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen anbieten.
Dafür können sie Geld-Hilfen beantragen.
Einen Teil von den Hilfen bezahlt die Fach-Stelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben.
Den anderen Teil bezahlt das Inklusions-Amt beim LVR
LVR ist die Abkürzung für:
Landschafts-Verband Rheinland
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben gibt diese Hilfen:
- Für die Gestaltung vom Arbeits-Platz für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
Den Einbau von Rampen oder Aufzügen. - Für Geräte und Hilfs-Mittel für Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung.
- Für Geräte und Hilfs-Mittel für Ausbildungs-Plätze für Menschen mit Behinderung.
Wenn Arbeit-Nehmer mit Behinderung besonders viel Unterstützung brauchen,
dann helfen wir.
Zum Beispiel:
Wir geben Geld für weitere Mitarbeiter,
die den Menschen mit Behinderung unterstützen.
Sie haben Fragen zu unseren Hilfen haben oder
Sie brauchen eine Beratung?
Dann können Sie uns gerne anrufen:
022 41 900 519
Was brauche ich für den Antrag?
Das kommt darauf an,
für welche Hilfe Sie den Antrag stelle.
Bitte fragen Sie bei uns nach,
welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sie können und anrufen oder vorbeikommen:
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
022 41 900 519
Kündigungs-Schutz für Menschen mit Schwer-Behinderung
Diese Menschen haben einen besonderen Schutz vor Kündigung:
- Menschen mit Schwer-Behinderung.
Schwer-Behinderung bedeutet:
Ein Mensch hat einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
- Und ihnen gleichgestellte Menschen.
Gleichgestellt bedeutet:
Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben,
dann können Sie ähnliche Rechte bekommen wie die Menschen mit Schwer-behinderung.
Wenn ein Arbeit-Geber ihnen kündigen will,
dann muss das Inklusions-Amt die Kündigung erlauben.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: § 168 ff SGB IX.
Für Arbeit-Geber mit Betrieben und Dienst-Stellen in Troisdorf gilt:
Sie müssen einen schriftlichen Antrag beim LVR stellen.
Inklusions-Amt beim LVR
50663 Köln
0221 809 0
0221 809 42 01
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail und Anja Sandtner 2024