Beratung und Hilfe

Beratung und Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung

Antrag auf Schwerbehinderung

Sie können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen,

wenn Sie 6 Monate und mehr:

  • eine Behinderung haben oder
  • schwer krank sind.

Sie bekommen dann einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Sie können den Antrag sofort stellen.

Sie müssen nicht 6 Monate warten.

Mit dem Ausweis können Sie viele Hilfen bekommen.

Grad der Behinderung

Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis steht

eine Zahl.

Die Zahl zeigt den Grad der Behinderung.

Der Grad der Behinderung zeigt:

  • wie stark die Behinderung ist und
  • wie viele Nachteile man deswegen hat.

Eine große Zahl bedeutet:

Dieser Mensch hat viele Nachteile wegen seiner Behinderung.

Eine kleine Zahl bedeutet:

Dieser Mensch hat weniger Nachteile.

Schwer-Behinderung

Wenn die Zahl 50 oder größer ist,

dann hat man eine Schwerbehinderung.

Bei einer Schwer-Behinderung bekommt man besondere Rechte bei der Arbeit.

Gleich-Stellung

Menschen mit der Zahl 30 oder 40 können den Menschen mit Schwer-Behinderung gleichgestellt werden.

Gleichgestellt bedeutet:

Sie haben ähnliche Rechte wie die Menschen mit einer Schwer-Behinderung.

Eine Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Merk-Zeichen

Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis stehen manchmal auch Buchstaben.

Sie heißen Merk-Zeichen.

Sie zeigen die Art der Behinderung:

  • Merk-Zeichen G bedeutet: gehbehindert.
    Sie bekommen dieses Merkzeichen,
    wenn Sie nur schwer laufen können.

  • Merk-Zeichen aG, das bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert.

Sie bekommen dieses Merkzeichen,
wenn Sie nicht oder nur wenig laufen können.

Merk-Zeichen B
bedeutet: Begleitung ist notwendig.

  • Merk-Zeichen RF bedeutet:
    sie müssen nichts für Radio und Fernsehen bezahlen.

Merk-Zeichen H bedeutet: hilflos

Merk-Zeichen 1. Kl. bedeutet: Sie dürfen im Zug in der 1. Klasse fahren,
müssen aber nur eine Fahrkarte für die zweite Klasse haben.

  • Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
    Sie können Blinden-Geld bekommen.

  • Merk-Zeichen Gl bedeutet gehörlos.
    Sie können Gehörlosen-Geld bekommen.

Wenn ein Merk-Zeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis steht,

dann können Sie dafür Hilfen bekommen.

Hier kann man den Schwerbehinderten-Ausweis und Merkzeichen beantragen.

Wir beraten Sie gerne,

wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Sie bekommen die Formulare für den Antrag

bei der Stadt-Verwaltung von Troisdorf.

Wir schicken sie Ihnen auch gerne mit der Post.


Kontakt

Ansprech-Partnerin:

Michaela Brähler

Rathaus Stadt Troisdorf

Raum 275

Kölner Str. 176

54840 Troisdorf

 022 41 900  516

 BraehlerM@Troisdorf.de

Schwerbehinderten-Ausweis verlängern

Auf Ihrem Ausweis steht ein Datum.

Bis zu diesem Datum ist Ihr Ausweis gültig.

Sie können den Ausweis verlängern lassen.

Wichtig:

Der Ausweis muss noch gültig sein.

Bitte bringen Sie mit:

  • den Schwerbehinderten-Ausweis und
  • den Bescheid über die Schwerbehinderung vom Versorgungs-Amt


Bürgeramt Stadt Troisdorf

Raum EG links

Kaiserstraße 1 a

53840 Troisdorf

 022 41 900 900

 Bürgeramt@Troisdorf.de

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Übersetzung Lucia Ott und Anja Sandtner, 2024

Prüfung und Bebilderung: Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen 2024

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