Beratung und Hilfe
Beratung und Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung
Antrag auf Schwerbehinderung
Sie können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen,
wenn Sie 6 Monate und mehr:
- eine Behinderung haben oder
- schwer krank sind.
Sie bekommen dann einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Sie können den Antrag sofort stellen.
Sie müssen nicht 6 Monate warten.
Mit dem Ausweis können Sie viele Hilfen bekommen.
Grad der Behinderung
Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis steht
eine Zahl.
Die Zahl zeigt den Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung zeigt:
- wie stark die Behinderung ist und
- wie viele Nachteile man deswegen hat.
Eine große Zahl bedeutet:
Dieser Mensch hat viele Nachteile wegen seiner Behinderung.
Eine kleine Zahl bedeutet:
Dieser Mensch hat weniger Nachteile.
Schwer-Behinderung
Wenn die Zahl 50 oder größer ist,
dann hat man eine Schwerbehinderung.
Bei einer Schwer-Behinderung bekommt man besondere Rechte bei der Arbeit.
Gleich-Stellung
Menschen mit der Zahl 30 oder 40 können den Menschen mit Schwer-Behinderung gleichgestellt werden.
Gleichgestellt bedeutet:
Sie haben ähnliche Rechte wie die Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
Eine Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Merk-Zeichen
Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis stehen manchmal auch Buchstaben.
Sie heißen Merk-Zeichen.
Sie zeigen die Art der Behinderung:
- Merk-Zeichen G bedeutet: gehbehindert.
Sie bekommen dieses Merkzeichen,
wenn Sie nur schwer laufen können. - Merk-Zeichen aG, das bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert.
Sie bekommen dieses Merkzeichen,
wenn Sie nicht oder nur wenig laufen können.
Merk-Zeichen B bedeutet: Begleitung ist notwendig.
- Merk-Zeichen RF bedeutet:
sie müssen nichts für Radio und Fernsehen bezahlen.
Merk-Zeichen H bedeutet: hilflos
Merk-Zeichen 1. Kl. bedeutet: Sie dürfen im Zug in der 1. Klasse fahren,
müssen aber nur eine Fahrkarte für die zweite Klasse haben.
- Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
Sie können Blinden-Geld bekommen. - Merk-Zeichen Gl bedeutet gehörlos.
Sie können Gehörlosen-Geld bekommen.
Wenn ein Merk-Zeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis steht,
dann können Sie dafür Hilfen bekommen.
Hier kann man den Schwerbehinderten-Ausweis und Merkzeichen beantragen.
Wir beraten Sie gerne,
wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Sie bekommen die Formulare für den Antrag
bei der Stadt-Verwaltung von Troisdorf.
Wir schicken sie Ihnen auch gerne mit der Post.
Kontakt
Ansprech-Partnerin:
Michaela Brähler
Rathaus Stadt Troisdorf
Raum 275
Kölner Str. 176
54840 Troisdorf
022 41 900 516
BraehlerM@Troisdorf.de
Schwerbehinderten-Ausweis verlängern
Auf Ihrem Ausweis steht ein Datum.
Bis zu diesem Datum ist Ihr Ausweis gültig.
Sie können den Ausweis verlängern lassen.
Wichtig:
Der Ausweis muss noch gültig sein.
Bitte bringen Sie mit:
- den Schwerbehinderten-Ausweis und
- den Bescheid über die Schwerbehinderung vom Versorgungs-Amt
Bürgeramt Stadt Troisdorf
Raum EG links
Kaiserstraße 1 a
53840 Troisdorf
022 41 900 900
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Übersetzung Lucia Ott und Anja Sandtner, 2024
Prüfung und Bebilderung: Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen 2024