Welche Ausländer-Behörde ist für mich zuständig?
Die Ausländer-Behörde von der Stadt Troisdorf ist für Sie zuständig:
- Wenn Sie in der Stadt Troisdorf wohnen
- und keine deutsche Staats-Bürgerschaft haben.
Wenn Sie in einem anderen Ort wohnen,
dann ist die Ausländer-Behörde von diesem Ort für Sie zuständig.
Kontakt
Ausländer-Behörde der Stadt Troisdorf
022 41 900 369 900
Adresse:
Rathaus der Stadt Troisdorf
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Wichtig:
Die Ausländer-Behörde vom Rhein-Sieg-Kreis ist für Sie zuständig:
- Wenn Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde vom Rhein-Sieg-Kreis wohnen
- und keine deutsche Staats-Bürgerschaft haben.
Kontakt
Ausländer-Behörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Wie erreiche ich die Ausländer-Behörde?
Bei allgemeinen Fragen schauen Sie zuerst hier in den Fragen und Antworten nach.
Wenn Sie die Antwort zu Ihrer Frage nicht finden,
dann schreiben Sie uns eine E-Mail:
Sie können uns auch anrufen:
022 41 900 0
Das ist die Telefon-Nummer von der Stadt-Verwaltung.
Sie leitet Sie weiter an die Ausländer-Behörde.
Sie können uns auch einen Brief schicken.
Das ist unsere Post-Adresse:
Stadt Troisdorf
Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Ausländer-Angelegenheiten / Einbürgerungen
Kölner Str. 176
53840 Troisdorf
Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung haben,
dann schicken Sie eine E-Mail an die Einbürgerungs-Behörde:
Wichtig:
Wenn Sie eine Frage per E-Mail an die Ausländer-Behörde schicken,
bekommen Sie eine Bestätigung.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage nur einmal.
Wir bearbeiten die Anfragen der Reihe nach.
Wenn Sie viele Anfragen stellen, dann wird Warte-Zeit länger.
Wie kann ich einen Termin bei der Ausländer-Behörde machen?
Auf dieser Internet-Seite von der Stadt Troisdorf können Sie einen Termin ausmachen:
https://www.troisdorf.de/termine/
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Klicken Sie dort auf:
Termine für alle Bereiche der Stadt-Verwaltung.
Dort können Sie angeben:
- Ihren Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiterin oder
- Ihr Anliegen.
Wichtig:
Sie können nur mit einem Termin zu uns kommen.
Ich habe einen Termin bei der Ausländer-Behörde.
Kann ich auch früher kommen?
Nein, das geht leider nicht.
Weil wir viele andere dringende Termine haben.
Meine Aufenthalts-Erlaubnis läuft in den nächsten 4 Wochen ab.
Ich habe noch keinen Termin.
Was soll ich tun?
Gehen Sie bitte auf diese Internet-Seite:
https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/407/show
Dort können Sie folgende Formulare herunterladen:
- Erteilung oder Verlängerung von einer befristeten Aufenthalts-Erlaubnis und
- Unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis
Wenn Sie eine unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis und einen neuen Pass haben,
dann müssen Sie keinen Antrag zur Übertragung ausfüllen.
Wichtig:
Bitte schicken Sie die Unterlagen nicht per Post.
Sie müssen den Antrag persönlich abgeben.
Dafür brauche Sie einen Termin.
Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Termin machen:
https://www.troisdorf.de/termine/
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache
Was ist eine Fiktions-Bescheinigung?
Eine Fiktions-Bescheinigung ist ein Dokument.
Das Dokument ist wie ein Ausweis.
Mit diesem Dokument dürfen Sie eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben.
Sie bekommen eine Fiktions-Bescheinigung,
während die Ausländer-Behörde Ihren Antrag auf Aufenthalts-Erlaubnis prüft.
Kann ich mit einer Fiktions-Bescheinigung reisen?
Sie dürfen mit diesen Fiktions-Bescheinigungen reisen:
- nach § 81 Absatz 4 Aufenthalts-Gesetz oder
- nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU
Sie können damit in ein anderes Land reisen.
Und wieder nach Deutschland zurückreisen.
Bitte fragen Sie vorher bei dem Land nach, in das Sie reisen wollen.
In anderen Ländern sind die Regeln vielleicht anders.
Wichtig:
Mit dieser Fiktions-Bescheinigung können Sie nicht wieder nach Deutschland zurückreisen:
- nach § 81 Absatz 3 AufenthG.
Das bedeutet:
Diese Fiktions-Bescheinigung ist nicht mehr gültig, wenn Sie Deutschland verlassen.
Meine Aufenthalts-Gestattung läuft bald ab.
Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihre Aufenthalts-Gestattung verlängern wollen,
dann schreiben Sie bitte an:
Hier können Sie auch einen Antrag für eine Aufenthalts-Gestattung stellen.
Meine Duldung läuft bald ab.
Was kann ich tun?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an:
Ich habe einen neuen Pass bekommen.
Nun möchte ich meine Aufenthalts-Erlaubnis oder Niederlassungs-Erlaubnis übertragen lassen.
Wo bekomme ich einen Termin?
Sie können auf dieser Internet-Seite einen Termin machen:
https://www.troisdorf.de/termine/
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Nachdem Sie Ihren Pass bekommen haben, haben Sie 6 Monate Zeit.
Bis dann müssen Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis oder Ihre Niederlassungs-Erlaubnis übertragen lassen.
Sie haben einen neuen Pass und Ihr Aufenthalts-Titel läuft in weniger als 6 Monaten ab?
Dann müssen Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis sofort verlängern.
Das können Sie auf dieser Internet-Seite machen
Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Darf ich in diesem Fall reisen:
Mein alter Reise-Pass ist abgelaufen. Und mein Aufenthalts-Titel ist noch nicht in den neuen Reise-Pass übertragen.
Sie dürfen reisen, wenn:
- Ihr alter Reise-Pass abgelaufen ist,
- Ihr gültiger Aufenthalts-Titel noch nicht in Ihrem neuen Reise-Pass eingetragen ist und
- Sie Ihren elektronischen Aufenthalts-Titel noch nicht bekommen haben.
Es reicht aus,
wenn Sie diese Dokumente dabeihaben:
- die alte elektronische Aufenthalts-Karte mit gültigem Aufenthalts-Titel und
- den neuen Reise-Pass und
- den alten Reise-Pass.
Ich habe meinen elektronischen Aufenthalts-Titel verloren.
Oder er ist gestohlen worden.
Wie bekomme ich einen neuen?
Sie müssen persönlich vorbeikommen.
Machen Sie bitte vorher einen Termin auf dieser Internet-Seite:
https://www.troisdorf.de/termine/
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wichtig:
Sie müssen zum Termin Ihren gültigen Pass mitbringen.
Wenn Sie Ihren Pass verloren haben,
dann besorgen Sie sich bitte zuerst einen neuen Pass.
Ihr elektronischer Aufenthalts-Titel wurde gestohlen?
Sie müssen das bei der Polizei melden.
Bitte bringen Sie die Anzeige zum Termin mit.
Wichtig:
Wenn Sie Ihren Aufenthalts-Titel neu ausstellen lassen,
dann müssen Sie vielleicht eine Gebühr für die Bearbeitung bezahlen.
Sie müssen diese Gebühr schon vorher bezahlen.
Ich habe einen Brief mit der PIN-Nummer von der Bundes-Druckerei bekommen.
Wie bekomme ich meinen elektronischen Aufenthalts-Erlaubnis?
Ihr elektronischer Aufenthalts-Titel wurde bei der Bundes-Druckerei bestellt.
Wenn Ihr Aufenthalts-Titel fertig ist,
dann bekommen Sie einen Brief mit einer PIN-Nummer.
In dem Brief steht:
Sie können Ihren Aufenthalts-Titel in der Ausländer-Behörde abholen.
Dafür müssen Sie einen Termin machen.
Sie können auf dieser Internet-Seite einen Termin machen:
https://www.troisdorf.de/termine/
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Es kann Monate dauern,
bis Ihr elektronischer Aufenthalts-Titel fertig ist.
Das hängt davon ab, wie viel Arbeit die Bundes-Druckerei hat.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Ich bin im Ausland.
Mein Aufenthalts-Titel läuft bald ab. Oder er ist schon abgelaufen.
Darf ich wieder nach Deutschland einreisen?
Sie dürfen nach Deutschland einreisen,
wenn Ihr Aufenthalts-Titel noch nicht abgelaufen ist.
Wenn der Aufenthalts-Titel schon abgelaufen ist,
dann müssen Sie einen Antrag für ein Visum stellen.
Sie brauchen für den Antrag:
- Ihren gültigen Pass und
- Ihren alten Aufenthalts-Titel.
Den Antrag stellen Sie bei der deutschen Auslands-Vertretung in dem Land,
in dem Sie gerade sind.
Auslands-Vertretungen sind zum Beispiel:
- Botschaft,
- Konsulat oder
- Vertretungs-Büro.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie eine Liste von den Auslands-Vertretungen:
Liste der Auslands-Vertretungen.
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Kann ich mein Besuchs-Visum verlängern?
Nein.
Normalerweise können Sie das Besuchs-Visum nicht verlängern.
Eine Verlängerung ist nur in besonderen Fällen möglich:
- bei höherer Gewalt.
Zum Beispiel bei:
Erd-Beben, Unwettern, Seuchen oder
Kriegen.
- Und um politische Interessen zu schützen.
- Sie dürfen nur arbeiten, wenn es in Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis steht. Oder auf einem Zusatz-Blat
Darf ich mit einer Aufenthalts-Erlaubnis arbeiten?
Sie dürfen nur arbeiten,
wenn es in Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis steht.
Oder auf einem Zusatz-Blatt.
Ich möchte meinen Arbeit-Geber wechseln.
Wie bekomme ich die Erlaubnis von der Ausländer-Behörde?
Sie können Ihren Arbeit-Geber nur wechseln,
wenn die Ausländer-Behörde das erlaubt.
Dafür muss der neue Arbeit-Geber dieses Formular ausfüllen:
- Erklärung zum Beschäftigungs-Verhältnis
Das Formular finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Erklärung zum Beschäftigungs-Verhältnis
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Unter Punkt 3. können Sie das Formular herunterladen.
Wichtig:
Sie brauchen keine Erlaubnis von der Ausländer-Behörde,
wenn in Ihrem Aufenthalts-Titel steht:
- Beschäftigung erlaubt oder
- Erwerbs-Tätigkeit erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen
Erwerbs-Tätigkeit erlaubt und Beschäftigung erlaubt?
Erwerbs-Tätigkeit erlaubt bedeutet:
Sie dürfen bei einem Arbeit-Geber angestellt werden.
Und Sie dürfen auch selbstständig arbeiten.
Beschäftigung erlaubt bedeutet:
Sie dürfen bei einem Arbeit-Geber angestellt werden.
Aber Sie dürfen nicht selbstständig arbeiten.
Ich habe einen Abschluss von einer ausländischen Universität.
Wird dieser in Deutschland anerkannt?
Das können Sie auf dieser Internet-Seite überprüfen:
Anabin – Informations-System zur Anerkennung ausländischer Bildungs-Abschlüsse (kmk.org)
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Zentral-Stelle für ausländisches Bildungs-Wesen bietet diese Seite an.
Ich habe einen unbefristeten Aufenthalts-Titel beantragt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wir können leider nicht sagen,
wie lange die Bearbeitung dauert.
Die Anträge auf unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis bearbeiten wir nachrangig:
- wenn Ihre aktuelle Aufenthalt-Erlaubnis noch gültig ist oder
- wenn Sie eine Fiktions-Bescheinigung haben.
Nachrangig bedeutet:
Wir bearbeiten zuerst besonders wichtige und dringende Anträge.
Danach bearbeiten wir Ihren Antrag.
Ich habe einen Abschluss von einer ausländischen Universität.
Wird dieser in Deutschland anerkannt?
Das können Sie auf dieser Internet-Seite überprüfen:
Anabin – Informations-System zur Anerkennung ausländischer Bildungs-Abschlüsse (kmk.org)
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Zentral-Stelle für ausländisches Bildungs-Wesen bietet diese Seite an.
Brauche ich für mein Studium ein Sperr-Konto?
Normalerweise brauchen Sie ein Sperr-Konto bei einer deutschen Bank.
Wichtig:
Wenn Sie ein Sperr-Konto eröffnen wollen,
dann müssen Sie dafür genug Geld haben.
Sie brauchen dafür den 12-fachen Betrag vom Höchstsatz beim BAföG.
Von diesem Geld dürfen Sie jeden Monat nur den Höchstsatz verbrauchen.
Zum Beispiel:
Wenn der Höchstsatz vom BAföG 1.000,00 Euro im Monat ist,
dann müssen Sie 12.000,00 Euro auf Ihr Sperr-Konto einzahlen.
Aber Sie dürfen nur 1.000 Euro im Monat verbrauchen.
Den aktuellen Höchstsatz vom BAföG finden Sie in dieser Tabelle:
Tabelle auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie nicht so viel Geld haben,
dann brauchen Sie eine Verpflichtungs-Erklärung.
Eine Verpflichtungs-Erklärung ist ein Dokument.
Darin steht:
Eine andere Person übernimmt die Kosten für Ihren Lebens-Unterhalt.
Diese Person muss dann für Sie sorgen.
Ich möchte die Einbürgerung beantragen.
Kann ich den Antrag bei der Ausländer-Behörde stellen?
Nein,
Die Ausländer-Behörde ist dafür nicht zuständig.
Sie müssen eine E-Mail schreiben an:
Mehr Infos zur Einbürgerung finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Einbürgerung
(Seite ist schon übersetzt)
Ich möchte eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben.
Wo kann ich das machen?
Wenn Sie Gäste aus dem Ausland aufnehmen wollen,
dann müssen Sie eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie alle wichtigen Infos und Formulare:
Serviceportal der Stadt Troisdorf
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Bitte füllen Sie die Formulare aus.
Schicken Sie die Formulare und alle nötigen Dokumente an die Ausländer-Behörde:
- Mit der Post oder
- per E-Mail:
- auslaenderamt@troisdorf.de
Wir prüfen Ihre Dokumente.
Wir prüfen Ihre Dokumente.
Dann schicken wir Ihnen einen Brief oder eine E-Mail.
Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie einen Termin.
Und Sie können die Verpflichtungs-Erklärung abholen.
Ich gehe zur Schule und ich habe keine Ausweis-Dokumente.
Aber ich möchte an einer Klassen-Fahrt teilnehmen.
Wie geht das?
Sie brauchen dafür einen Eintrag in die Schüler-Sammel-Liste.
Ihre Schule kann die Schüler-Sammel-Liste bei der Ausländer-Behörde beantragen.
Dann können Sie bei Klassen-Fahrten innerhalb der Europäischen Union mitfahren.
Mein elektronischer Aufenthalts-Titel hat eine Online-Ausweis-Funktion.
Ich möchte diese aktivieren oder deaktivieren lassen.
Wo muss ich mich dafür melden?
Sie können das bei der Ausländer-Behörde machen lassen.
Aber Sie müssen vorher einen Termin ausmachen.
Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Termin machen:
Online-Termin
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.