Asyl-Verfahren

Asyl-Verfahren

Viele Menschen fliehen aus ihrer Heimat,

weil sie Schutz suchen.

Das nennt man Asyl.

Asyl spricht man so aus: A-sül.

Geflüchtete Menschen ab 16 Jahren haben in Deutschland das Recht auf Asyl.

Das steht im Grund-Gesetz.

Die genauen Regeln dafür stehen im Asyl-Gesetz.

Wer ist ein Flüchtling?

Im Paragraf § 3 vom Asyl-Gesetz steht:

Ein Flüchtling ist ein Mensch aus dem Ausland.

Dieser Mensch musste sein Heimat-Land verlassen,

weil er Angst vor Verfolgung hat.

Verfolgung bedeutet:

Ein Mensch wird in seinem Heimat-Land bedroht wegen seiner:

  • Rasse,
  • Religion,
  • Nationalität,
  • politischen Meinung oder
  • weil er zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehört.

Dieser Mensch kann in seiner Heimat nicht sicher und frei leben.

Er bekommt dort keinen Schutz.

Er kann nicht zurückgehen,

weil er Angst hat.

Das gilt für Menschen mit einer Staats-Angehörigkeit und für Staatenlose.

Wo kann ich den Antrag auf Asyl stellen?

Sie müssen den Antrag auf Asyl beim BAMF stellen.

BAMF ist die Abkürzung für:

Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.

Aber Sie können den Antrag auf Asyl auch hier stellen:

  • bei der Ausländer-Behörde,
  • bei der Polizei oder
  • bei der Einreise an der Grenze.

Von dort werden Sie an das BAMF weitergeleitet.

Danach werden Sie vom BAMF zu einem Gespräch eingeladen.

Das BAMF entscheidet nach dem Gespräch über Ihren Asyl-Antrag.

Wichtig:

Die Gründe für Ihren Antrag auf Asyl müssen überzeugend sein.

Wenn es möglich ist,

müssen Sie diese Gründe durch Dokumente nachweisen.

Worauf muss ich beim Antrag achten?

Wenn Sie älter als 16 Jahre sind,

dann müssen Sie müssen den Asyl-Antrag selbst stellen.

Sie müssen den Antrag aufschreiben.

Wenn Sie den Antrag nicht selber stellen können,

dann darf eine andere Person das für Sie tun.

Sie müssen dieser Person eine Vollmacht geben.

Sie sind schon in Deutschland?

Aber Ihr Kind kommt später nach?

Das müssen Sie dem BAMF sagen,

wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist.

Sie müssen auch dem BAMF sagen,

wenn Sie ein Kind in Deutschland bekommen.

Das gilt:

  • Wenn Sie oder der andere Eltern-Teil im Asyl-Verfahren sind.

Oder

  • Wenn Sie oder der andere Eltern-Teil nach dem Asyl-Verfahren in Deutschland leben.

Wichtig:

Sie müssen Ihre Identität nachweisen.

Wenn Sie dafür Dokumente haben,

dann legen Sie diese bitte zu Ihrem Asyl-Antrag dazu.

Zum Beispiel:

  • den Reise-Pass oder
  • Ihre Geburts-Urkunde.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Sie den Antrag auf Asyl gestellt haben,

werden Sie einer Stadt oder Gemeinde zugeteilt.

Sie müssen dann dort wohnen.

Während dem Asyl-Verfahren bekommen Sie eine Aufenthalts-Gestattung.

Eine Aufenthalts-Gestattung ist ein Dokument.

Damit dürfen Sie in Deutschland bleiben,

bis über den Asyl-Antrag entschieden wird.

Wichtig:

Mit der Aufenthalts-Gestattung dürfen Sie nicht reisen.

Diese Aufenthalts-Gestattung gilt nur:

  • für eine bestimmte Zeit und
  • für einen bestimmten Ort.
    Zum Beispiel für die Stadt Troisdorf im Regierungs-Bezirk Köln.

Die Aufenthalts-Gestattung endet automatisch, wenn das Asyl-Verfahren abgeschlossen ist.

Wenn Sie als Asyl-Berechtigter oder als Flüchtling anerkannt werden,

dann bekommen Sie:

  • einen Reise-Ausweis für Flüchtlinge und
  • eine Aufenthalts-Erlaubnis.

Nach drei Jahren bekommen Sie das Aufenthalts-Recht für immer,
wenn Sie immer noch Asyl in Deutschland brauchen.

Zuständige Ämter für Asyl-Verfahren in Troisdorf

Wenn Sie einen Antrag auf Asyl stellen wollen,

wenden Sie sich bitte an das: 

Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge

Außen-Stelle Köln

Poller Kirchweg 101

51105 Köln

Wenn Sie schon einen Antrag auf Asyl gestellt haben,

dann wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausländer-Behörde Köln

Adresse für Besucher:

Dillenburger Straße 56-66

51105 Köln

Adresse für Briefe:

Postfach 10 35 64

50475 Köln

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Kontakt

Wenn Sie die Ausländer-Behörde besuchen wollen,

dann müssen Sie vorher einen Termin machen.

Auf dieser Internet-Seite können Sie Termine ausmachen:

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Ansprech-Personen in der Ausländer-Behörde

Für die Buchstaben A bis K:

Frau C. Rabe

 022 41 900 394

 022 41 900 369 900

 asyl@troisdorf.de

Für die Buchstaben L bis Z:

Herr J. Faßbender

 022 41 900 744

 022 41 900 369 900

 asyl@troisdorf.de

Infos zum Herunterladen

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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail, 2024

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