Todes-Fall
Todes-Fall
Einen Todes-Fall anzeigen
Wenn jemand in Troisdorf stirbt,
muss man das im Standes-Amt am nächsten Werk-Tag anzeigen.
Die Anzeige macht meistens das Beerdigungs-Unternehmen.
In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich zum Standes-Amt gehen.
Wenn Sie den Todes-Fall persönlich im Standes-Amt anzeigen möchten,
dann müssen Sie Original-Dokumente mitbringen.
Zum Beispiel:
- Die Geburts-Urkunde von der verstorbenen Person.
- Die Heirats-Urkunde,
wenn die Person verheiratet war. - Und das Gerichts-Urteil über eine Scheidung,
wenn die Person geschieden war.
Alle Dokumente aus dem Ausland müssen auf Deutsch übersetzt sein.
Die Übersetzung muss ein beeidigter Übersetzer gemacht haben.
Nachlass und Erben
Wichtige Infos zum Erben finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Grab und Beerdigung
Auf dem Friedhof beerdigen wir unsere Toten.
Und wir erinnern uns an sie.
Wenn Sie Fragen zur Beerdigung oder einem Grab haben,
kann Ihnen die Friedhofs-Verwaltung helfen:
7 022 41 900 807 0
Friedhofsverwaltung@troisdorf.de
Adresse
Rathaus der Stadt Troisdorf
Friedhofs-Verwaltung
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Kontakt
Öffnungs-Zeiten
Montag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr
022 41 900 709
022 41 900 898
Adresse
Standesamt
Erd-Geschoss
Kaiserstraße 1a
53840 Troisdorf
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Anja Sandtner, 2024