Todes-Fall

Todes-Fall 

Einen Todes-Fall anzeigen

Wenn jemand in Troisdorf stirbt,

muss man das im Standes-Amt am nächsten Werk-Tag anzeigen.

Die Anzeige macht meistens das Beerdigungs-Unternehmen.

In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich zum Standes-Amt gehen.

Wenn Sie den Todes-Fall persönlich im Standes-Amt anzeigen möchten,

dann müssen Sie Original-Dokumente mitbringen.

Zum Beispiel:

  • Die Geburts-Urkunde von der verstorbenen Person.
  • Die Heirats-Urkunde,
    wenn die Person verheiratet war.
  • Und das Gerichts-Urteil über eine Scheidung,
    wenn die Person geschieden war.

Alle Dokumente aus dem Ausland müssen auf Deutsch übersetzt sein.

Die Übersetzung muss ein beeidigter Übersetzer gemacht haben. 

Nachlass und Erben

Wichtige Infos zum Erben finden Sie auf dieser Internet-Seite:

Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Grab und Beerdigung

Auf dem Friedhof beerdigen wir unsere Toten.

Und wir erinnern uns an sie.

Wenn Sie Fragen zur Beerdigung oder einem Grab haben,

kann Ihnen die Friedhofs-Verwaltung helfen:

7 022 41 900 807 0

 Friedhofsverwaltung@troisdorf.de

 onlinedienste.troisdorf.de

Adresse

Rathaus der Stadt Troisdorf

Friedhofs-Verwaltung

Kölner Straße 176

53840 Troisdorf

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Kontakt

Öffnungs-Zeiten

Montag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 7:30 bis 12:30 Uhr

Donnerstag 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr

 022 41 900 709

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 standesamt@troisdorf.de

Adresse

Standesamt

Erd-Geschoss

Kaiserstraße 1a

53840 Troisdorf

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Anja Sandtner, 2024

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